Teurer Datentransport

von Pascal Thiel

Es war ein Aufschrei der Computerfachwelt, der Presse, der Öffentlichkeit: Die Gema macht USB-Sticks und Speicherkarten teurer! Die Süddeutsche Zeitung skandierte sogar „Gema erhöht Speicher-Gebühren um 1850 Prozent“. Auch von den Branchenverbänden kam scharfe Kritik. Was war passiert?

Größere Datenträger und das liebe Geld

Mai 2012: In einer Erklärung gibt die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) bekannt, die Abgaben für urheberrechtlich geschützte Dateien bei USB-Sticks und Speicherkarten aller Art massiv zu erhöhen. Gab es zuletzt noch eine Pauschalabgabe pro Gerät von 0,10 €, zahlt man nun seit Beginn Juli diesen Jahres für USB-Sticks zwischen 0,91 € und 1,56 €, für Speicherkarten 0,91 € bis 1,95 € auf den Warenpreis obenauf. Somit steigt die Abgabe bei Speicherkarten mit einem Speichervolumen von über 4 GB um fast 2000 Prozent.

Doch wie kam es dazu? Die ursprüngliche Abgabe von 10 Cent habe nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Jahren 2010 und 2011 nicht aufrechterhalten werden können, so die Gema. Somit habe man den 2010 geschlossenen Vertrag zwischen der ZPÜ und den Verbänden der Branche aufkündigen müssen. Da diese sich jedoch nicht an die neuen rechtlichen Gegebenheiten anpassen haben wollen, wurden sie im Prozess der Neuregelung ausgeschlossen. Den enormen Anstieg der ZPÜ-Abgaben rechtfertigt die Gema, eine der Gesellschafter der ZPÜ, mit immer gewaltigeren Speichervolumina und einer größeren Lebensdauer von Datenträgern: Während der Gesamtlebensdauer eines USB-Sticks würden „677 Musiktitel, 541 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 93 Graphiken und 66 Teile aus Büchern“ vervielfältigt werden können. Die „betroffenen Rechteinhaber“ – Urheber, Künstler und Produzenten – müsse man angemessen vergüten und dabei stets die wirtschaftliche Angemessenheit im Blick haben, so die Gema in einer offiziellen Erklärung.

Widerstand

Erstmals wurde der Tarif ohne eine Absprache mit den Branchenverbänden festgelegt. Diese laufen nun Sturm. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) kritisiert die neue Regelung als ungerechtfertigt und unverhältnismäßig: „Das Nutzungsverhalten kann sich nicht einfach über Nacht ändern“, so Judith Steinbrecher, Bereichsleiterin Urheberrecht. In einer Pressemitteilung erklärt der Bitkom weiter, solche „Mondtarife“ seinen kein „fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern, Rechteinhabern und Wirtschaft“. Man nehme in Kauf, dass viele Produkte bis zu einem Drittel teurer würden. Steinbrecher sieht hier das Gesetz zum Urheberrecht verletzt: „Paragraf 54a Absatz 4 schreibt ein angemessenes Verhältnis der Gebühr zum Preisniveau des Speichermediums vor.“ Dies sei jedoch mit den neuen Gebühren nicht mehr der Fall. Der Bitkom hat bereits angekündigt, rechtlich gegen den neuen ZPÜ-Tarif vorgehen zu wollen, der Informationskreis AufnahmeMedien (IM) befindet sich in einem laufenden Gerichtsverfahren.

Folgen

Tatsächlich hat die Anhebung der Tarifbeträge umfassende Konsequenzen. USB-Sticks und Speicherkarten aller Art werden allein rechnerisch um etwa 25 Prozent teurer. Offen bleibt, wie die Hersteller auf die Tarife reagieren. Am Ende muss wohl der Konsument, der Steuerzahler selbst, tiefer in die Tasche greifen. Zudem kann die Gebühr den Wirtschaftsstandort Deutschland potentiell beeinträchtigen, da es in vielen EU-Staaten keine bzw. keine solch hohe Gebühren gibt.

Offen ist auch, ob und wie gewährleistet werden soll, dass die Urheber die Abgabe auch wirklich erhalten. Ist dies nicht sichergestellt, so sind Zweifel an der Rechtmäßigkeit, der Sinnhaftigkeit, der Legitimation der Abgabe durchaus gerechtfertigt. Sicher ist: Von der ZPÜ-Gebühr profitieren im Endeffekt nur die Mitglieder der Gema. Besteht diese Mitgliedschaft nicht – was nicht selten der Fall ist – profitiert der Urheber nicht von der Gebühr. Dass der kleine Fotograf, dessen Bild ich mir via Google auf meinen USB-Stick gezogen habe, seinen Anteil der neuen Abgabe erhält, kann ich mir also nicht sicher sein.

Doch ein Speichermedium speichert nicht nur, wie von der ZPÜ intendiert, Kopien urheberrechtlich geschützter Dateien, sondern auch persönliche, private, eigens erstellte Dateien. Diese Art der Nutzung befreit nicht von der neuen Gebühr. Unabhängig davon, ob man nun veröffentlichte oder private Dateien auf seinen Datenträger lädt, zahlt man die Gebühr. Eine normativ bedenkliche Situation: Man muss für den privaten Transfer seiner eigenen Dateien bezahlen.

Doch die Kritik des Bitkom betrifft diese Problematik nicht. Im 2010 geschlossenen Vertrag genossen der Verband und seine Mitglieder das Privileg einer zusätzlich vergünstigten Gebühr von acht Cent. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Verkörpert die Kritik an der neuen ZPÜ-Gebühr also eher den Groll des Verbands der GEMA gegenüber aufgrund des Verlusts der privilegierten Position? Die Antwort fällt schwer, jedoch konstituiert sich die Motivlage wohl eher aus einer Mischung von konsumentorientierten, selbstbezogenen und wirtschaftlichen Aspekten.

Nebenbei sei betont, dass nicht nur USB-Sticks und Speicherkarten von einer Gebührenerhöhung betroffen sind. Auch für externe Festplatten werde eine neue Gebühr gefordert, so Bitkom und IM, die bis zu neun Euro pro Stück betragen könnte. Für Handys betrugen die Gebühren bis 2011 mit Touchscreen 11, ohne Touchscreen 4 Euro. Im Juli 2011 wurden sie rückwirkend für Handys mit Touchscreen auf 36 Euro (mit einer Speicherkapazität ab acht GB) und 16 Euro (mit einer Speicherkapazität unter acht GB) bzw. für herkömmliche Handys auf 12 Euro erhöht.

Somit müssen sich die Konsumenten auf lange Sicht wohl auf steigende Preise im Elektroniksektor einstellen.

Fotos: flickr/joshlowensohn (CC BY-NC-ND 2.0), flickr/willispaetzel (CC BY-NC-SA 2.0)

 

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