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Kultur im Netz – Ein Spannungsfeld: Pop, Politik & Parodien

von Stefan Reuter

Barack Obama ist bekannt für seinen lockeren Umgang mit den Medien – aber dass er „Sexy and I know it“ oder „Call me maybe“ öffentlich singt, überrascht dann doch. Tatsächlich handelt es sich bei den YouTube-Videos um bunte Redenzusammenschnitte, die aber zeigen, wie Politik im digitalen Zeitalter interpretiert wird.

Die Geburt eines YouTube-Hits: Ein Mann präsentiert seine Bikini-Sammlung und performt dazu mit „Call Me Maybe“ von Carly Rae Jepsen einen der schlimmsten Ohrwürmer diesen Jahres für ahnungslose Videochat-Nutzer. Dauerschleife im Radio und vor allem unzählige solcher Parodien des Liedes sind daran schuld, dass man ihm kaum entrinnen kann. Neben Zombies und Batman heißt es auch bei Barack Obama: „Hey, I just met you…“

Sorry for Party Baracking

Der US-Präsident „singt“ dank eines Zusammenschnitts einiger seiner Reden den Charthit auf YouTube nach. Es ist nicht das einzige dieser Art, denn Obama ist sexy und weiß das (siehe unten).

Der Medienwissenschaftler Henry Jenkins stellt in „Convergence Culture“ die These auf, dass solche Parodien von Politikern eine Möglichkeit darstellen könnten, die Bereitschaft zu politischem Engagement zu stärken, denn sie erlauben einen Zugang zu Politik über die Popkultur. Damit umgehen sie den, gerade für junge Menschen oft abschreckenden, Diskurs in den klassischen Medien.

YouTube stellt für Jenkins eine ideale Plattform dar, um den Austausch zwischen verschiedenen politischen Lagern, Amateuren, Profis, alten und neuen Medien zu fördern: Erstens kann jeder darauf zugreifen und auch selber Videos hochladen und seinen Ansichten Gehör verschaffen. Zweitens steht damit ein gigantisches Archiv von Videoschnippseln zur Rezeption und Verarbeitung zur Verfügung. Drittens können Videos ganz einfach über Verlinkungen in Blogs und sozialen Netzwerken schnell weit verbreitet werden. Im besten Fall könnten es so wenig beachtete Themen und Anliegen von Minderheiten auf die öffentliche Agenda schaffen – Stichwort Viralität. Parodien sind dabei oft besonders gut geeignet, da sie primär wegen ihres Humors und dem Bezug zur Popkultur verbreitet werden, so aber auch Anstoß zu Diskussionen liefern können. Zwei aktuelle Beispiele aus dem US-Wahlkampf verdeutlichen, wie Politik mit den Mitteln des Pop verarbeitet wird.

„99 Problems, but a Mitt ain’t one“

Obama, oder besser der Obama-Imitator Iman Crosson, steht am Rednerpult und rappt eine klare Ansage für die anwesende Presse: Mitt Romney hat, trotz der Kritik, die gegen mich geübt wird, keine Chance! Er parodiert dabei den Song „99 Problems“ des Rappers Jay-Z und übernimmt dessen Selbstüberzeugung und klassische Motive des Hip-Hop. Zwischen den Szenen im weißen Haus zieht der Präsident mit seiner Gang aus Leibwächtern durch die Straßen, in der Hand einen Baseball-Schläger. Auf diesem steht: „Walk Soft…“, was eine Anspielung auf ein oft falsch verwendetes Zitat Theodore Roosevelts ist: „Speak softly and carry a big stick.“ Diese „big stick policy“ bezieht sich auf die Außenpolitik und fordert dazu auf, bedächtig zu handeln, bei Bedarf aber die Keule zum Einsatz zu bringen. Crosson verwendet diese Referenz im übertagenen, um klarzustellen, dass Obama von seinem Gegner nicht unterschätzt werden sollte: „Got two choices y’all keep it diplomatic or mop the floor with him. Straight treat him like a chore.“

Dieser zuversichtlichen Aussage steht eine Parodie des zweitschlimmsten Ohrwurms des Jahres gegenüber: „Now you’re not Obama that I used to know.“ Die beiden College-Absolventen Justin Monticello und Ryan Newbrough nahmen sich Gotyes Song vor, um ihre Enttäuschung über die erste Amtszeit und die nicht eingehaltenen Wahlversprechen Obamas zu artikulieren. Während im Original der nackte Körper des Sängers nach und mit geometrischen Formen angemalt wird, um zu illustrieren, wie ein einst geliebter Menschen als ein weiterer „somebody that i used to know“ Teil unseres „Lebensgemäldes“ wird, entsteht bei der Parodie das Konterfei des Präsidenten. Ihre Intention verdeutlichen Monticello und Newbrough in einem Interview mit CNN: „Everybody can find something in this video that they I think they can find truthful. That was really our goal, to be post-partisan in the spirit of the Obama that we used to know.”

Ein möglicher Weg

Im selben Interview geben die beiden allerdings zu, dass sie selbst 2008 nicht gewählt hatten, worauf die Moderatorin zurecht erwidert: “Some people might say listen, the better way to let your voice be heard, with all due respect, is to cast your ballot.”

Auch Jenkins ist nicht so naiv zu glauben, dass Parodien unweigerlich zu mehr Beschäftigung mit Politik führen müssen. Er weist aber darauf hin, dass sie das Potential dazu haben, weil sie Diskussionen anregen können. Und weil es einfacher ist, auf seine Ansichten aufmerksam machen kann, wenn man Politik und Pop verbindet.

Nächste Woche geht es um die berühmten „15 Minutes of Fame“ und Musik-Hypes.

Übrigens: Hier ’singt‘ Obama „Sexy and I know it“

Fotos: www.youtube.comwww.whitehouse.gov (CC BY 3.0)

GEMA vs. Youtube

von Sebastian Seefeldt

Nicht ganz so geil fand es wohl die Band Deickind, als statt ihrem Musikvideo zu ihrer eigenen Single „Leider Geil“ ein trauriger, roter Quadratschädel auf YouTube zu sehen war. Genervte Youtube-Benutzer verschreien die GEMA schon als getarnte Zensurbehörde – woher kommen nun diese ominösen YouTube-Sperren?

Die Kontrahenten

Dass die GEMA die alleinige Schuld an den gesperrten Videos auf YouTube trägt, ist ein urbaner Mythos. Zunächst sperrt nicht die GEMA die Videos, sondern YouTube selbst. Der Grund für den Streit zwischen Google-Tochter und Verwertungsgesellschaft sind 12 Videos, die die GEMA aus dem Netz getilgt sehen möchte, unter anderem „Rivers of Babylon“. Da sich GEMA und Google nicht auf ein Vergütungsmodell einigen konnten, klagte die GEMA zu Beginn des Jahres gegen die Videoplattform. Der Kernpunkt des Streits scheint die Frage zu sein, ob es sich bei der Plattform um einen Content Provider, also einem Service, der auf Abruf multimediale Inhalte zur Nutzung bereitstellt, handelt oder nicht – denn an diese Frage ist die Vergütungsform geknüpft. Interessanterweise wird hier keine Urheberrechtsdebatte im Sinne von ACTA und Co. geführt, letztendlich scheint sich alles um das Geld zu drehen.

Die Streitfrage

Die GEMA sieht die Google-Tochter als klassischen Content Provider und fordert daher eine Vergütung pro abgespielten Clip. YouTube hingegen schlägt ein Modell vor, dass die Künstler prozentual an den Werbeeinnahmen beteiligen würde – ähnlich wie im Rundfunk.

Paradoxerweise hat sich YouTube mit anderen, GEMA ähnlichen Institutionen, wie der PRS in Großbritannien, auf das Vergütungsmodell pro Click geeinigt – also ganz so, wie die GEMA es fordert. Somit gibt Google indirekt selbst die Antwort auf die Frage nach dem Bezahlmodell.

Vergleicht man jedoch die Summen, die die Verwertungsgesellschaft in Großbritannien erhält und den Betrag, den die GEMA – gerüchteweise – fordert, wird auch klar, wieso Google versucht sich als „Rundfunkanstalt“ zu staffieren. Die PRS erhält pro 1 Millionen Klicks im Schnitt 118,50 Euro. Die GEMA fordert, angeblich, das 20-fache. Sie argumentiert dabei mit ihrem rechtlichen Auftrag, den Künstler für die Nutzung ihrer Werke angemessen zu entlohnen. Laut Google sind die Forderungen allerdings übertrieben. Auszahlungen in diesem Ausmaß würden das Geschäftsmodell zerstören – aber ist ein Geschäftsmodell gerechtfertigt, dass zu Lasten der Künstler geht? Laut Gerichtsurteil: nein. YouTube ist daher seit Beginn des Jahres dazu verpflichtet, seine Useruploads zu überwachen  und im Falle, dass der Künstler einen Vertrag mit der GEMA eingegangen ist, das Video für Deutschland zu sperren – auch wenn der Upload von der Band selbst stammt. Doch nicht nur Musikvideos sind im Visier der GEMA, letztendlich soll jeder Clip gesperrt werden, der Inhalt eines „GEMA-Musikers“ enthält.

Die Vergessenen

„Sooo, ‚Leider geil‘ ist jetzt auch gesperrt. Ob Plattenfirma, YouTube oder GEMA, egal wer dafür verantwortlich ist. Wir wollen, dass unsere Videos zu sehen sind. Regelt euren Scheiß jetzt endlich mal und macht eure Hausaufgaben. Ihr seid Evolutionsbremsen und nervt uns alle gewaltig.“

Wenn ein Rechtstreit damit endet, dass den Künstlern die Möglichkeit zur Selbstinszenierung genommen wird, muss eine Lösung her. Schließlich ist die eigene Musik doch die beste Werbung – vor allem für Bands wie Deichkind, die den Großteil ihrer Einnahmen durch Liveauftritte erhalten.

Die Netzgemeinde hat mittlerweile ihren ganz eigenen Weg gefunden, mit dem Debakel umzugehen: Browser Plug-ins wie ProxTube erlauben es, geblockte Videos zu entsperren. Hierzu wird die eigene IP über einen Proxyserver umgeleitet. So wird YouTube glaubhaft gemacht, dass der eigene Rechner in Amerika, also einem „GEMAfreien“ Land, stehen würde.

Die Konsequenz

Das Ergebnis des Zusammentreffens von Verwertungsgesellschaft und Google-Tochter ist ernüchternd: Geld bekommt keiner – nicht einmal 118,50 Euro für 1 Millionen Klicks. Die User sehen sich die Videos trotzdem an und für Künstler wird der Kontakt mit dem Konsumenten unnötig kompliziert. So können wir nur über Umwege ihr Produkt – ihre Kunst – betrachten, die uns eine Kaufentscheidung deutlich erleichtern könnte. YouTube und GEMA streben mittlerweile eine Klärung in letzter gerichtlicher Instanz an, laut Experten werden sich die Verhandlungen über sechs bis zwölf Monate ziehen – sechs bis zwölf Monate in denen die Künstler keinen Cent von YouTube bekommen werden.

Fotos: flickr/muskelberg (CC BY-NC-SA 2.0)

Quelle: Internet

von Alexander Karl

Dieses Internet ist wirklich überall! Selbst in den Nachrichten wird nicht nur davon gesprochen, sondern auch daraus zitiert. Oder man versucht es zumindest. So wie am heutigen Tag das ZDF in seiner Nachrichtensendung „heute“. In Syrien treffen UN-Beobachter ein, eigentlich herrscht Waffenruhe, doch in Homs wird weiter gekämpft. Letzteres ist auf verwackelten Bildern zu sehen. Die Quelle der Bilder wird mit „Internetvideo“ angegeben.

Das ist in etwa so, als schreibt man in seiner Doktorarbeit als Quelle „Bibliothek“. Oder als würde auf Zugfahrplänen „irgendwo“ stehen. Oder als hätten die Medienschaffenden keine Ahnung vom Urheberrecht.

YouTube und so

Manche Redaktion geben als Quelle – und diese wird es wahrscheinlich auch im Fall des „Internetsvideos“ des ZDF sein – YouTube an. Das ist wiederum so als würde man in seiner Doktorarbeit „Regale 1 bis 2000“ oder auf dem Fahrplan „irgendwo in Berlin“ schreiben. Also kaum hilfreicher als die Angabe „Internetvideo“. Ferner ist es ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht.  Von Seiten Googles, YouTubes Mutterkonzern, heißt es in den Nutzerbedingungen:

  • Erwähne den Content-Eigentümer. Obwohl YouTube eine Lizenz zur Verbreitung des Contents, ist der YouTube-Nutzer der Eigentümer des Contents. Wenn du ein Video verwenden möchtest, empfehlen wir, den Nutzer direkt zu kontaktieren und einen entsprechenden Hinweis anzugeben, indem der Nutzername oder der echte Name des Nutzers angezeigt wird.
  • Erwähne YouTube beim erneuten Senden des Videos. Wenn du ein YouTube im Fernsehen zeigst, achte darauf, dass YouTube erwähnt und ein entsprechender Hinweis zu sehen ist. Wir haben das offizielle YouTube-Logo hierfür zum Download zur Verfügung gestellt.

Denn, liebe Fernsehmacher und Medienschaffende, das Urheberrecht, welches sonst so gerne ins Feld geführt wird wenn es um Musik, Fernsehen oder nachrichtliche Meldungen geht, gilt auch für Online-Content wie YouTube-Videos oder Blogs. Das weiß mittlerweile sogar die Autorin Helene Hegemann, in deren Buch „Axolotl Roadkill“ die Quellenangaben zu ihren Inspirationen mittlerweile zu finden sind.

Denn wie jeder Erstsemester lernt: Das A und O jeder (wissenschaftlichen) Arbeit ist ein genauer Nachweis der Quellen. Und eben nicht „irgendwo im Internet“.

Foto: Flickr/Jeffrey Beall (CC BY-ND 2.0)

Quo vadis, Urheberrecht?

Dank ACTA wird derzeit über das Urheberrecht debattiert – und das ist gut so. Denn auf Facebook und Co. brechen wir jeden Tag massenhaft das Gesetz. Welchen Sinn hat das Urheberrecht dann überhaupt? Und wo könnte uns der Konflikt hinführen?

Verführerisch einfach und ein bisschen ‚evil‘

von Jelena Hauß

Eine Veränderung und zwei Sichtweisen, die unterschiedlicher kaum sein könnten: „Datenschutz bleibt höchste Priorität“, sagt Google.Google will User komplett überwachen“, schreibt Andreas Müller auf netzpolitik.org. Der Internetkonzern ändert zum 1. März 2012 die Geschäftsbedingungen für alle seine Dienste und wird hierbei erwartungsgemäß von der Netzpolitik-Community genau beobachtet. Doch auch für nicht interessierte Mediennutzer sind die Veränderungen relevant, ist es doch heute kaum möglich, sich ohne Google im Netz zu bewegen. Welche Inhalte und welche Vor- und Nachteile diese neuen Geschäftsbedingungen mit sich bringen, soll der folgende Überblick klären.

Einfacher ist besser!

In diesen Tagen „bewirbt“ Google massiv die neue Geschäftsgrundlage: Auf jeder Suchmaschinenseite und bei allen anderen Diensten finden sich Hinweise, Gmail-Nutzer bekamen sogar eine der seltenen Mails direkt vom Konzern. Wer angebotenen Link folgt, um „Mehr erfahren“ zu können, findet in ansprechendem Look die wichtigsten Argumente (und Neuerungen) für die geänderte Geschäftsgrundlage: „Die mehr als 60 verschiedenen Datenschutzbestimmungen für die unterschiedlichen Google-Produkte werden durch eine zentrale, kompaktere und verständlichere Version ersetzt. Wir möchten Ihnen eine unkomplizierte und intuitive Nutzung der Google-Produkte bieten“, liest man dort. Auch eines seiner charmanten Videos bietet der Konzern zur Erklärung an. In dessen zweiter Hälfte wird klar, welches Interesse vermutlich im Mittelpunkt der Neuerungen steht: Es werden die Nutzerdaten einzelner (eingeloggter) Personen über alle Dienste hinweg gebündelt, unabhängig davon, welches Endgerät genutzt wird. Genau diese Tatsache erklärt die harsche Kritik von netzpolitik.org oder auch einen Tweet, in dem es heißt: „‘Be Evil‘ is a simplified and easier to understand version of ‚Don’t be Evil‘“.

Ist einfacher besser?

Ein wichtiges deutsches Onlinemedium schlägt jedoch zunächst andere Töne an: „[U]nbestreitbar Vorteile“ sieht heise online in den neuen Geschäftsbedingungen, böten diese tatsächlich alle Informationen gebündelt an einem Ort, zudem seien diese einfacher zu verstehen als bisher. Golem.de betont zudem, dass viele Dienste weiterhin ohne Anmeldung genutzt werden können, wie etwa die Suchmaschine oder das Kartenmaterial, und, dass personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Die aus der Datenverknüpfung entstehenden Angebote können für den Einzelnen tatsächlich einen Mehrwert bieten – gerade für jene, die sich um die Privatheit ihrer Daten nicht sorgen. Denn: je mehr Google über den Einzelnen weiß, desto passgenauer können Routineaufgaben unterstützt oder passgenaue Angebote offeriert werden.

Jedoch mehren sich im Netz vor allem kritische Stimmen: Zunächst stehen Befürchtungen im Raum, die stets im selben Atemzug wie die Idee der Personalisierung genannt werden; die Filter Bubble kann hier wohl als bekannteste Kritik des vergangenen Jahres genannt werden. Abseits dieser Gefahr der Hoheit über Wirklichkeitskonstruktionen drohen jedoch viel größere Gefahren, im Extremfall sogar Lebensgefahr, wie Zeit Online thematisiert: Im Netzwerk Google+ müssen sich Nutzer mit Klarnamen anmelden. Durch die Protokollierung von Nutzerverhalten und Aufenthaltsorten über alle Dienste hinweg können so beispielsweise Dissidenten in totalitären Staaten in ernsthafte Schwierigkeiten bekommen, wenn ihre Daten in falsche Hände geraten.

Juristisch alles andere als eindeutig

Eine interessante Analyse aus juristischer Sicht bietet Thomas Stadler vom Blog Internet Law. Er belegt auf Basis der Texte von Google, dass das Unternehmen tatsächlich sicherstellt, dass das Nutzerverhalten umfassend protokolliert werden darf. Gleichzeitig zweifelt er jedoch einzelne Passagen an, die im Konflikt zum deutschen Telemediengesetz (TMG) stehen könnten. Schließlich verweist er auf ein grundsätzliches Problem, das so etwa auch für Facebook gilt: „Die Datenverarbeitungsprozesse die bei einem Unternehmen wie Google anfallen, das verschiedenste Services (Suchmaschine, soziales Netzwerk, E-Mail-Dienst, Werbeplattform, Statistik-Tools etc.) anbietet, lassen sich über das Prinzip der informierten Einwilligung nicht mehr abbilden, weil dafür das Informationsdefizit des Nutzers gegenüber dem Anbieter zu groß ist.“ Derweil haben die Datenschutzbeauftragten der EU noch kein abschließendes Urteil gefällt. Sie baten gar Google um Aufschub der Einführungsfrist, um die neue Geschäftsgrundlage eingehend prüfen zu können – wozu das Unternehmen jedoch keinen Anlass sieht. Es bleibt zu hoffen, dass die Brüsseler Experten ebenso wie Thomas Stadler genau hinschauen und handeln – wobei er selbst in seinem oben zitierten Artikel Zweifel über das tatsächliche Eingreifen der EU äußert.

Nutzerdaten als Wettbewerbsvorteil

Ein anderer Blogger nennt die Neuerungen einen „Paukenschlag“, mit dem Google frühere Prinzipien über Bord wirft: Habe man sich zu anderen gegen Zeiten die nun kritisierte Verknüpfung ausgesprochen, beschreite Google jetzt neue Pfade. Zeit Online gibt einen Einblick, warum dieser Richtungswechsel notwendig wurde: Es könnte dem Hauptgeschäft des Konzerns, den Anzeigen, neuen Aufwind geben und höhere Preise für Werbeflächen rechtfertigen. Und so sind die neuen Geschäftsbedingungen auch ein Indikator für das Internet zu Beginn des Jahres 2012: Dort wird der Kampf um Nutzer, ihre Daten und damit zusammenhängende Verdienstchancen immer entschlossener geführt. So bringt Google sein Netzwerk „+“, den wohl einzigen ernst zu nehmenden Konkurrenten zum Giganten Facebook, auch durch die neuen Geschäftsbedingungen in eine bessere Position.

Der Onlineprotest gegen SOPA und ACTA in den vergangenen Wochen hat gezeigt, dass sich im Web tatsächlich auch Bewegungen hinsichtlich netzpolitischer Themen bilden können. Es bleibt zu hoffen, dass die Nutzer auch zunehmend für das Gebaren Googles sensibilisiert werden und so Veränderungen erwirken können. So lange gibt es für die Nutzer jedoch nur zwei Möglichkeiten: Akzeptieren, was da kommen möge – oder sich abmelden vor dem 1. März.

 

Foto: flickr/surrealpenguin (CC BY-SA 2.0)

Neues Traumpaar? Internet und Politik.

Eine belastete Beziehung, die zwischen der Politik und dem Internet. Gerade auch in Deutschland. Nun entdeckt selbst die Bundesregierung das Internet für sich. In den USA ist man da weiter: Da spielt sogar Facebook Wahl-Orakel.

Wenn Schimpansen unsere Flugzeuge fliegen…

von Sebastian Seefeldt

Eine Welt ohne Facebook, Myspace, Blogs, Youtube, Filehostern, Bildhostern oder kurz gesagt: Eine Welt in der wir unsere eigene Meinung nicht mehr verbreiten dürfen – Dank vier kleinen Buchstaben könnten einige Konzerne bald in der Lage sein das gesamte Internet zu zensieren.
Was sich zuerst anhört wie eine schlechte Nachahmung von George Orwells 1984 könnte bald traurige Realität werden. Dank Menschen, die sich so vor einer Tastatur ähnlich verhalten wie ein Schimpanse im Cockpit einer Boeing – also kein Wissen von der Materie haben – könnte bald ein Gesetzesvorschlag mit weitreichenden Folgen verabschiedet werden. Folgen die nicht nur die US Bürger betreffen, sondern Folgen die sich auf den gesamten Globus ausbreiten könnten. Doch wovon rede ich hier eigentlich?

Schwerstverbrecher: Justin Bieber

Wäre der Gesetzesentwurf bereits in Kraft gewesen als ein gewisser Blondschopf seine Musikkarriere auf Youtube

Justin Bieber wurde durch YouTube berühmt

startete, wäre er wohl mehrere Jahre für Urheberrechtsverletzung ins Gefängnis gewandert. Nein, diese Aussage ist falsch, ein Portal wie Youtube wäre unter solchen Bedingungen niemals entstanden. Ob man nun die Vorstellung, Justin Bieber hinter Gittern zu sehen, befriedigend findet oder nicht, Fakt ist: Wir alle nutzen Youtube und wären somit alle von dessen Verschwinden betroffen. Verantwortlich dafür sind zwei Gesetzesentwürfe, zum einen der Stop Online Piracy Act (SOPA), zum anderen der Protect IP Act (PIPA).  The Guardian hat die SOPA-Problematik knapp zusammengefasst und verschafft einen guten ersten Überblick. Doch wieso hält die US-Regierung diese beiden Gesetze überhaupt für nötig?

Zur Zeit regelt der Digital Millennium Copyright Act das Urheberrecht in den USA. Kurz zusammengefasst: Ein Provider (z.B. Youtube) ist nicht für den Inhalt der von Usern auf die Plattform online gestellt wird verantwortlich. Allerdings muss er dafür sorgen, dass Material welches das Urheberrecht verletzt, auf Verlangen des Rechteinhabers entfernt wird. Der Musik- und Filmindustrie ist das aber nicht genug, sie fordern, dass auch alle die dem Täter direkt oder indirekt Helfen bestraft werden müssten. Genau hier beginnt das Dilemma. „Die Entwürfe würden es Firmen ermöglichen, in den USA den Zugang zu ausländischen Websites zu sperren. Wenn Inhaber von Urheberrechten der Meinung sind, dass eine Seite gegen ihre Interessen verstößt, könnten sie, wird das Gesetz verabschiedet, eine sogenannte Court Order beantragen, eine richterliche Verfügung. Ist diese erlassen, müssten Werbefirmen, die Anzeigen auf der Seite schalten, das unterlassen. Auch Geldtransferdienste wie Paypal müssten sich dann von der beanstandeten Seite zurückziehen. Der Betreiber würde somit finanziell ausgehungert, seine Geschäftsgrundlage zerstört“, wie die Zeit berichtete. Dem nicht genug: die Konzerne hätten die Möglichkeit per DNS-Blocking ganze Webseiten unerreichbar zu machen. Dieses Video fasst die gesamte Problematik sehr treffend zusammen. Alle Portale, auf denen potentiell Urheberechtverletzungen satt zu finden sind – sei es nun Youtube, Facebook, Twitter oder ähnliche Dienste – laufen Gefahr über Nacht abgeschaltet zu werden. Beachtet man nun die Tatsache, dass jede Firma, die auch nur eine einzige Filiale in den USA betreibt, dem US Recht unterworfen ist, wird klar, dass auch wir in Deutschland schnell von der neuen Rechtsprechung betroffen wären (nicht dass der Verlust von sozialen Netzwerken schon genug wäre). Selbst Konzerne wie die deutsche Telekom müssten sich also auch dem neuen Recht beugen. Wieso sollte man also überhaupt SOPA befürworten?

„Es ist alles eine Frage der Grenzen“

Aktuell gibt es 142 öffentliche SOPA Befürworter, darunter vor allem große Medienkonzerne, wie z.B. die Motion Picture Association of America (MPAA) und National Cable & Telecommunications Association (NCTA). Neben den offensichtlichen Argumenten der Medienbranche gibt es aber auch noch wirklich „gute“ Gründe die für SOPA sprechen. Wenn es möglich ist, eine Internetseite eins zu eins zu kopieren und die Kunden so zu täuschen und ihnen Plagiate zu verkaufen, dann muss es eine Möglichkeit geben, dagegen vorzugehen und die aktuelle Rechtsfassung beinhaltet kein anwendbares Gesetz. Es wird also eine Möglichkeit  benötigt Plagiate zu stoppen. Die Diskussion sollte also nicht lauten ob wir SOPA brauchen oder nicht, sondern: Wie weit sollte SOPA gehen? Genau dieses Thema behandelt der Netcast von twit.tv.

„All Your Internets Belong to US“

Dieses mehr als passende Wortspiel stammt von dem Blogger Michael Geist der in seinem Beitrag sehr schön die Effekte von SOPA auf Kanada aufzeigt. Seine Folgerungen  können äquivalent für Europa übernommen werden, passend hierzu dieser Artikel von Netzpolitik.org. Der Widerstand gegen SOPA ist groß, sowohl von Konzernen und Organisationen wie Google, EFF und EU einerseits, andererseits von Netzbürgern selbst. So rufen beispielweise Wikipedia  und Anonymous zum Widerstand auf. Hauptgründe sind meistens das Recht auf freie Meinung und der Vorwurf Amerika würde sich die Mechaniken von Unterdrückerregimen aneignen und der Vorwurf des puren Lobbyismus.
Während die SOPA Anhänger auch in ihrem neuen Antrag OPEN (Online Protection and Enforcement Act) keine wirklichen Eingeständnisse machen, findet die Netzgemeinde bereits Wege die Zensur zu umgehen. Die Proteste zeigen Erfolg, so ziehen sich immer mehr öffentlich Befürworter zurück, so auch die nach eigenen Angaben größte Domain-Registrar weltweit Go Daddy. So offen der Ausgang des Disputs auch sein mag – so brisant wie im Jahr 2012 war die Debatte um die Freiheit im Internet wohl noch nie.

Foto: flickr/iloveJB123 (CC BY 2.0), flickr/Jed Hastwell (CC BY-SA 2.0)

Das Internet und die Kinder – Gefahren im Netz

Das Internet ist wie ein Rummel: Es gibt für jeden etwas – aber auch Pornographie und Gewalt. Für Kinderaugen ist das nicht geeignet. Wie kann man Kinder besser über die Gefahren des Internets aufklären und zugleich davor schützen?

Online-Piraten im Visier

von Sandra Fuhrmann

Online-Piraten geraten immer mehr ins Visier der Ermittler. Nachdem die deutsche Kriminalpolizei im letzten Jahr kino.to vom Stecker nahm, soll es jetzt auch dem Nachfolger kinox.to an den Kragen gehen. Die USA aber gehen noch einen Schritt weiter: Mit einem neuen Gesetzesvorhaben könnte auch YouTube illegal werden.

Mission Internet

Jeder der dieser Tage versucht, die Seite http://tvshack.net/ aufzurufen, wird auf ein interessantes Beispiel für die Bemühungen der USA im  Kampf gegen Online-Piraterie stoßen. Vorzufinden ist auf der Seite nicht, wie vielleicht erwartet, eine Liste mit Verlinkungen zu anderen Seiten, deren Inhalt aus nicht lizensierten Streams von Filmen und Fernsehshows besteht. Stattdessen stößt der Besucher auf eine eindrucksvolle Anzeige, die auf die Beschlagnahmung der ursprünglichen Seite und diverse Strafen hinweist, die Verstöße gegen das Copyright zur Folge haben – gekrönt ist dieser Hinweis von drei offiziellen Wappen der US-Regierung.
Richard O’Dwyer hätte wohl nie damit gerechnet, dass sein Angebot jemals der Grund für solche Furore sein wird. Seit Mai 2011 läuft ein Verfahren wegen krimineller Urheberrechtsverletzung gegen den 23-jährigen Studenten aus Großbritannien.  Die ICE (Immigration and Customs Enforcement) fordert die Auslieferung des jungen Briten an die USA, um den Fall vor einem dortigen Gericht verhandeln zu können.  O‘Dwyers Anwalt argumentiert, dass sich der Server, von dem aus die Seite betrieben wurde, nicht in den USA befand und die Angelegenheit somit unter britisches Recht fällt. Die ICE jedoch erhebt Anspruch auf alle Angebote, die von einer .net- oder .com-Domain aus betrieben werden. Die für diese Domains zuständige Firma hat ihren Sitz in Virginia und damit auf US-amerikanischem Boden. Eine Lösung des Streits steht somit weiterhin aus.

Kriminell aber so nützlich

Sind wir bald alle Piraten?

Klickt man auf den Warnhinweis auf der beschlagnahmten Seite wird man zu einem Video weitergeleitet, das noch einmal die Schwere des Vergehens „Online-Piraterie“ verdeutlichen soll. Dieses Video steht auf einer Seite von YouTube.  Beschäftigt man sich nun mit der geplanten Erweiterung des Gesetzes, das zu O’Dwyers Anklage führte, muss man sich fragen, wo die US-Regierung ihre Videos wohl in Zukunft einstellen will, sollte das neue Gesetz tatsächlich in Kraft treten.
Denn: Mit dem SOPA (Stop Online Piracy Act) nämlich soll zukünftig all jenen die Suppe versalzen werden, deren Seiten das Ziel haben, US-Eigentum zu stehlen und auch solche, die gegen das geltende US-Recht verstoßen, Verstöße erleichtern oder diese nicht verhindern. Dazu gehören dementsprechend auch Facebook, Twitter, Google und YouTube. Tausendfach werden beispielsweise auf YouTube urheberrechtlich geschützte Songs und Videos eingestellt, die sich dann über Facebook und Twitter verbreiten. Es wären genau genommen Seiten weltweit, die von diesem Gesetzt betroffen wären – es wäre das gesamte Internet.

Protest auch aus den eigenen Reihen

Dass die US-Regierung mit dem SOPA eine Grenze überschreitet, darüber sind sich die meisten einig. Der Journalist und Medienexperte Felix Salmon stellt in seinem Blog die Frage, ob es unter den gewöhnlichen Internetusern überhaupt Befürworter des Gesetzes gibt. Sogar unter US-Abgeordneten regt sich mehr und mehr Protest gegen den Entwurf. In einem Brief verschiedener Kongressmitglieder an die Vorsitzenden des Komitees werden die Argumente erläutert, die gegen die Verabschiedung des Gesetzes sprechen.
Kritikpunkte gibt es viele. Zum einen ist es die angeblich schlechte und vage Formulierung in der Vorlage. So wird viel Raum für Interpretation und Willkür geschaffen. Und wem soll das Gesetz nun überhaupt nützen? Die gewöhnlichen User sind es offenbar nicht. Ein Vorwurf lautet, dass die Politik sich von Lobbygruppen wie der Film- und Musikindustrie beeinflussen lasse, da diese die Politiker mit Geld für ihre Wahlkämpfe versorge.
Es ist in der Tat eine feine Suppe, die uns die US-Regierung da eingebrockt hat. Auch Online-Innovationen werden durch das geplante Gesetz blockiert. Gerade kleine Firmen und Start-Ups haben oft nicht genug Geld für Überwachungsstrukturen und zur Abwehr von Klagen. Hätte es das Gesetz schon im Jahr 2005 gegeben, wäre beispielsweise YouTube niemals entstanden.

Mit dem SOPA muss sich die USA nun wohl selbst an die Nase fassen. Ganz gemäß ihrem selbst geschneiderten Ruf haben die USA in der Vergangenheit wiederholt andere Länder, wie China, auf das Recht zur freien Meinungsäußerung hingewiesen. Mit dem neuen Gesetzt jedoch würden Access und Service Provider dazu gezwungen Inhalte zu überwachen und zu sperren, um Verstößen aus dem Weg gehen zu können. Eine Maßnahme deren Auswirkungen sich gerade in China bereits beobachten lassen.

Am Pranger – doch zumindest nicht allein

Das Internet ist ein „dunkler Ort“, der „Urheberrechtsverletzungen geradezu fördert“. Zu diesem Schluss kam offenbar auch die Europäische Kommission. Denn nicht nur die US-Regierung kann wegen ihres Gesetzesentwurfs an den Pranger öffentlicher Beschimpfung gestellt werden. Längst gibt es in Europa einen ähnlichen Gesetzesentwurf, gegen den sich ähnlicher Protest regt. Das ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wird bereits seit gut zwei Jahren im Stillen verhandelt. Unter den 39 teilnehmenden Staaten befinden sich neben den EU-Ländern auch die USA. Beschlossen wurde der Beitritt vom EU-Rat während einer Sitzung des Fischereiausschusses. Die Angst vor dem großen Dunkel und schneller Handlungsbedarf scheinen entsprechend groß zu sein.

Außergewöhnliche Umstände

Vielleicht ist die Frage ja gar nicht die, ob es eine Regelung geben muss, sondern mehr die, wie eine solche Regelung aussehen und wie sie umgesetzt werden soll. Dass das Internet ein außergewöhnlicher Raum ist, der auch außergewöhnliche Maßnahmen erfordert, wird wohl kaum jemand bestreiten. Doch bedeutet das nicht, dass es eventuell unangemessen ist, hier gewöhnliche Gesetze zum Einsatz zu bringen? Einen interessanten Anstoß dazu liefert die Quadrature de Net. Wenn in unserer modernen Zeit jeder Weltweit Zugriff auf im Internet verbreitete Kultur und andere Informationen hat, wie sinnvoll ist es dann eine alte Idee darauf  anzuwenden, die für jeden Akt eine ausdrückliche Genehmigung einfordern möchte?

Foto: flickr/~dolldreamer~ (CC BY-NC-SA 2.0)

Die Multitasking-Medien

Immer häufiger werden Medien parallel genutzt – etwa beim Fersehen im Internet gesurft oder nebenbei gesimst. Doch während Multitasking in den letzten Jahren zum Schlüsselwort für die Arbeitserleichterung war, ist jetzt klar: Es ist nicht zielführend.