Urheberrecht

Quo vadis, Urheberrecht?

von Sebastian Seefeldt

Dank ACTA wird derzeit über das Urheberrecht debattiert – und das ist gut so. Denn auf Facebook und Co. brechen wir jeden Tag massenhaft das Gesetz. Welchen Sinn hat das Urheberrecht dann überhaupt? Und wo könnte uns der Konflikt hinführen?

Ziele & Funktion

Das deutsche Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG)verankert. Anspruch auf das Urheberrecht hat jeder, der eine persönliche, geistige Schöpfung hervorbringt, dabei muss der Anspruch nicht erst beantragt werden, sondern gilt als gegeben. Die Kernaufgaben des Urheberrechts sind der Schutz der Person des Urhebers, Anerkennung und Bezahlung des Urhebers sowie die Kulturförderung. Das Urheberrecht an sich ist nicht übertragbar, es können allerdings Nutzungsrechte zugewiesen werden.

Die Schutzdauer beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Autors, wobei die Rechte den Erben zufallen. So erlischt in näherer Zukunft beispielsweiße das Urheberrecht von Bertolt Brecht, wodurch seine Werke, dann, von jedem verwendet und publiziert werden können. Klingt doch gar nicht schlecht – oder? Bei genauer Betrachtung zeigen sich allerdings die Missstände im Urheberrecht.

Die kleine Münze

Der Begriff der kleinen Münze bezeichnet im Juristenmund die Auffassung, dass sowohl „große Geldscheine als auch die kleinen Münzen“ unter das Urheberrecht fallen. Was zunächst positiv klingt, hat sich allerdings zu einem echten Problem entwickelt. Wenn selbst Werke mit einer geringen schöpferischen Ausdruckskraft 70 Jahre posthum geschützt sind, bringt das Probleme mit sich: Denn die Möglichkeiten für kreative Werke neigen sich dem Ende zu, da schlussendlich viele neue Werke auf einer Kombination von bestehenden Werken basieren – beispielsweise das Remixen in der Musik. Der Fakt, dass wir im Zeitalter des social Webs leben, beschleunigt die Tatsache ungemein – Produktion und Verbreitung von „eigenen Werken“ war noch nie so leicht wie heute.

Genau hier stoßen wir auf einen weiteren Knackpunk, denn das Social Web beruht bekanntlich auf dem Teilen von Inhalten. Somit landen wir in unserem aktuellen Dilemma: Rein theoretisch sind Seiten wie Youtube und Facebook ein einziges Sammelsurium von Urheberrechtsbrüchen. Sei es nun der aktuelle Charthit, der posthume Lobesgesang auf eine Popdiva, das Radiogedudel im Hintergrund eines privaten Videos auf YouTube oder das bloße Teilen eines Artikels auf Facebook – denn das Vorschaubild und der angezeigte Textausschnitt fallen unter das Urheberrecht und dürften daher, eigentlich, nicht ungefragt verbreitet werden.

Idealkonflikt und Abmahnwahn

Urheberrecht

Die Grafik zeigt die Kreisläufe des Urheberrechts. Foto: flickr/Rosaura Ochoa (CC BY 2.0)

Ein Großteil der Medienindustrie scheint das Internetzeitalter verschlafen zu haben und so hat es den Anschein, als ob die Unterhaltungsindustrie nach neuen Geldquellen sucht. Laut des „Vereins gegen den Abmahnwahn“ wurden 2011 insgesamt rund 218.500 Abmahnungen verschickt in einer durchschnittlichen Höhe von knapp 1000€. Hier breitet sich ein ideologischer Graben auf – die Kunst stand seit Anbeginn ihrer Entstehung für eine freie, offene Gesellschaft, wohingegen die Rechteverwerter, also Verlage, Musikkonzerne usw., auf Kapital aus sind. Aber was gibt ihnen überhaupt das Recht, im Namen der Künstler zu handeln?

Möchte ein Urheber sein Werk veröffentlichen so muss er dazu, wenn er es nicht selbst veröffentlichen kann/will an einen Verwerter, z.B. einen Verlag oder eine Plattenfirma herantreten. In dem abgeschlossenen Vertrag räumt der Urheber das Recht ein, „das Werk zu vervielfältigen, zu verkaufen, zu bewerben usw. Dafür erhält der Autor ein vertraglich vereinbartes Honorar, das aus einer festen Summe und Anteilen an den Verkaufsgewinnen bestehen kann“(bpb).  Bietet ein Dritter den selben Service wie den des Verwerters an, ohne diesen um Erlaubnis zu fragen, beispielsweiße ein Anbieter auf einer Tauschbörse, kann der Verwerter den Anbieter abmahnen. Dass dies nicht immer im Interesse der Musiker ist, zeigt der deutsche Künstler Jan Delay. Als er erfuhr, dass ein Teil seines Gehalts aus solchen Praktiken stammt, schreibt er:

 Dieses ekelige kriegsgewinnler geld will ich aber gar nicht haben! ich werde das komplett spenden, auch in zukunft! und es ändert nichts daran, daß ich diese art von geschäftemacherei um die einbrechenden umsätze zu kompensieren ein unding finde!

Das Urheberrecht ist also prinzipiell etwas „Gutes“ und setzt sich für die Rechte der kreativen Köpfe ein, allerdings hinkt es dem digitalen Zeitalter, indem die Urheberrechtsverletzung eine allgemeingängige Praxis ist, weit hinterher. Wo muss das Urheberrecht ansetzen um diese neue Aufgabe zu bewältigen?

(Service-)Reform

Copyright

Da im Internet jede*r ständig seine Meinungen, Bilder und Texte verbreitet, wird schnell unüberschaubar, woher das ursprüngliche „Werk“ überhaupt kommt. Foto: , dieSachbearbeiter.de (cc by-nc-nd/2.0/de )

Kritiker des Urheberrechts sehen in verschiedensten Ansätzen das Seelenheil. So sind, unteranderem Zensurmaßnahmen wie bei Apples App- bzw. Macstore im Gespräch. Die Apps werden vorab überprüft, wodurch es rein theoretisch nur möglich ist, legale Programme zu laden. Illegale würden gar nicht erst auftauchen. Allerdings lässt sich auch Apples Appstore austricksen – durch einen Jailbreak können auch „fremde“ Programme auf dem Gerät installiert werden. Wie effektiv eine solche Regelung ist, bleibt fragwürdig, vor allem, da die Frage nach der Kontrollinstanz, welche die „Zensur“ vornimmt, offen bleibt.

Einen komplett anderen Weg würde die Kulturflatrate einschlagen. Hier zielt der Grundgedanke darauf ab, die Tauschbörsen zu akzeptieren und zu legalisieren. Im Gegenzug dafür wird pauschal von jedem Bürger mit Breitbandzugang ein gewisser Betrag erhoben, der anschließend an die Unterhaltungsindustrie ausgeschüttet wird. Mit der Kulturwertmark schlägt der Chaos Computer Club (CCC) eine Abwandlung der Kulturflatrate vor, in welcher der Bürger selbst entscheiden kann, wem er sein Geld zuweisen möchte. Prozentuale Obergrenzen sollen dabei dazu dienen, dass kein „Mainstreamkünstler“ bevorzugt wird und die Diversität der Kunst erhalten bleibt.  Die Kritik ist hier allerdings mehr als offensichtlich: Pauschalen Abgaben, wie an die GEZ, werden in der Bevölkerung nicht gerne gesehen.

Zuletzt bleibt allerdings eine Frage offen: müssen wir wirklich unsere Gesetze reformieren oder hat die Unterhaltungsindustrie schlichtweg ein Serviceproblem?