Hat die Generation Praktikum ein Ablaufdatum?
Von Marie-Luise Michel
Ob Medienwissenschaftler oder BWLer – sie alle vereint der Wunsch nach mehr Praxiserfahrung. Dabei kommt häufig das Klischee des ewigen Praktikanten auf. Welche Rolle der Mindestlohn dabei spielt, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Die Bezeichnung „Generation Praktikum“ ist eine Kreation des Journalisten Matthias Stolz. 2005 hat er in einem Artikel von ZEIT Online dem Phänomen der ewigen Praktikanten einen Stempel verpasst, der vielen Leuten auch noch Jahre danach ein Begriff ist. Man fragt sich nun, ob die Bezeichnung im Jahr 2018 immer noch zutrifft. In seinem Artikel erklärt er, dass ein Praktikum früher dazu gedacht war, in einen unbekannten Beruf hineinzuschnuppern. Dies sei inzwischen nicht mehr so, da Praktikanten eigentlich genau wissen, in welchem Beruf sie einmal arbeiten möchten. Praktika werden viel mehr zu einer Dekoration des Lebenslaufs, um so mit möglichst viel Praxiserfahrung zu punkten. Grundsätzlich kann man sich wohl mehr die Frage nach der Motivation dahinter stellen – hangelt sich jemand von einem Praktikum zum anderen, weil er/sie keinen Job findet oder möchte der- oder diejenige tatsächlich etwas dazu lernen? Weil das Absolvieren von Praktika so viele, wenn nicht sogar unsere gesamte Generation betrifft, habe ich mich mit den Rechten und Pflichten von Praktikanten auseinandergesetzt.