Neues Traumpaar? Internet und Politik.

Eine belastete Beziehung, die zwischen der Politik und dem Internet. Gerade auch in Deutschland. Nun entdeckt selbst die Bundesregierung das Internet für sich. In den USA ist man da weiter: Da spielt sogar Facebook Wahl-Orakel.

Das Internet ist Geschichte

Die Angst vor dem Internet ist so alt wie das Internet selbst: Datenschutz und Angst vor einem ‚Big Brother‘, der alles beobachtet. Aber mit jedem Post bei Facebook und Twitter schreiben wir Geschichte. Und die sollte erforscht werden.

Fernsehen über sich selbst: „Fatal!“

von Sanja Döttling

Sie toben, sie lästern – und ganz oft geben sie einfach jede Hoffnung auf.  Das Fernsehprogramm der Bundesrepublik sorgt nicht nur bei den Zuschauern, sondern auch bei Fernsehmachern für Verzweiflung.

„Warum verdächtigen Sie mich genau?“ fragt der Atomlobby-Vorsitzende. „Weil das den Zuschauern gefällt“, erwidert die Kommissarin trocken. Kurz darauf, Verhörraum. „Blödsinn! Ich kanns gar nicht gewesen sein!“, ruft der Verdächtige. „Wieso?“ fragt die Kommissarin, und er darauf: „Weil wir erst in der Mitte des Tatorts sind.“

Fernsehen über Fernsehen

Walulis sieht fern – und lässt und Glücklicherweise mitschauen. Gerade: Tatort in 123 Sekunden. In zwei Minuten ein Möchtegern-Tatort, der überraschend genau an das Original herankommt: mit „verkrampftem Sozialkritischen Einschlag“, Product Palcement Produktionshilfe und leeren Requisiten.

Walulis macht Satire über Fernsehen. Im Fernsehen. Wie die Medien selbst, so auch ihre Wissenschaft: Die Medien- und Kommunikationswissenschaften reden ebenfalls gerne über sich selbst. Das nennen Wissenschaftler Autologieproblem und bedeutet „Kommunikation über Kommunikation“. Was im Einführungswerk trockentheoretische Schachtelsätze sind, wird im Fernsehen über Fernsehen zu Unterhaltung, für die man sich hinterher nicht zu Schämen braucht.

Walulis, der Mann mit dem zungenbrecherischen Namen, ist Fernsehmacher – aber irgendwie auch Medienwissenschaftler. Denn er prüft, analysiert und seziert seinen Berufstand ganz genau. Damit folgt er Sendungen wie Switch (reloaded) und Kalkofes Mattscheibe, die schon seit Mitte der 90er dem täglichen Fernsehwahnsinn auf die Finger klopfen. Was neu ist bei Walulis ist die Verbindung von Sketch-Einlagen, die Sendungen gekonnt auf die Spitze treiben, und spaßigen, gleichzeitig aber interessanten Antworten auf die Frage: „Warum?“ Warum, zum Beispiel, schauen wir Hartz IV-TV schlechte Dokuserien, deren Wirklichkeitsgehalt man stark bezweifeln kann? Walulis gibt uns den Grund: Die Abwärtsversicherung. Wir wollen sehen,  dass andere Menschen ärmer, schussliger und dümmer sind als wir selbst.

Die Sketche brechen gerne die sogenannte Vierte Wand, das heißt, dass sich die Figuren ihrer Fiktionalität bewusst werden. Im Fake-Tatort unterhalten sich die flennende Kommissarin und der verraffte Kommissar über Charakterzeichung im Film: „Ich weiß, es bringt die Handlung nicht voran“, sagt sie, schniefend. „Außerdem nimmt es die Spannung raus“, mault er. Und sie: „Is aber wichtig für die Bindung an den Zuschauer.“ Und so sagt die Moderatorin in der von Walulis und Co. gedrehten, satirischen Dokusoap „Landwirt sucht Liebe“: „Es geht lediglich darum, sich an minderbemittelten Menschen zu ergötzen und – Quote natürlich.“

Die Medienkritik kam aber nicht mit Scripted Reality ins Fernsehen, sondern ist so alt wie die Massenmedien selbst. Bertolt Brecht warnte in Bezug auf das Radio schon vor 70 Jahren: „Man hatte plötzlich die Möglichkeit, allen alles zu sagen, aber man hatte, wenn man es sich überlegte, nichts zu sagen.“

Medienkritik – aber lustig

So unterhaltsam wie mit Walulis, Mattscheibe und Switch ist Medienkritik selten. Witz ist nichts, was es im deutschen Fernsehen zu viel gibt. Wenn Witz und Kritik zusammenkommen, schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Philipp Walulis sagt das der Süddeutschen so: „Ich will die Leute unterhalten und ihnen nebenbei ein bisschen Kritik unterjubeln. Nichts ist schrecklicher, als aktiv belehrt zu werden, mit erhobenem Zeigefinger. Eine Sendung muss Spaß machen, sonst bleibt keiner dran.“

Das lehrt uns zweierlei: Erstens: Die Deutschen sind ganz und gar nicht humorlos. Und Zweitens: Der stereotype, dumme Zuschauer ist nicht so weit verbreitet, wie große Fernsehstudios annehmen. Denn wie sonst lassen sich 300,000 Aufrufe des Tatort-Clips und im Schnitt 14 Prozent Marktanteil, also fast zwei Millionen Zuschauer bei der werberelevanten Zielgruppe, für switch reloaded erklären?

Denn satirische Fernsehsendungen, wie switch reloaded machen furchtbares Fernsehen wieder unterhaltsam, denn es gibt auch im Altbekannten viel Neues zu entdecken: Die FAZ schreibt : „Die Hingabe ihrer Macher an das von vielen verachtete, gegen seinen Bedeutungsverlust kämpfende Fernsehen hat durchaus etwas Altmodisches: Sie schauen so genau hin wie sonst fast niemand mehr.“ Denn ja: Fernsehen kann Spaß machen. Nur ernst nehmen sollte man das Programm nicht. Wem bei Diskussionen über den Zuckergehalt von Bioprodukten dennoch die Haare zu Berge stehen, der kann sich an den Kindermoderator Peter Lustig halten, der die beste Lösung für Fernseh-Probleme hatte: „Abschalten„.

Foto: flickr/Thomas Hawk (CC BY-NC 2.0)

Über Wolken: Clouds, die Speichermedien der Zukunft?

von Jens Hagelstein

Die Frage nach der Speicherung von Informationen gehört seit jeher zu den relevantesten jeder Gesellschaft. Die dabei verwendeten Speichermedien haben gewiss eine Entwicklung durchlaufen, doch eines haben der Stein mit gemeißelter Inschrift, die bedruckten Seiten eines Buchs, die Schallplatte und der USB-Stick gemeinsam: Sie alle bieten Zugriff auf den gespeicherten Inhalt nur von einem Ort aus, sind also lokal gebunden. Revolutionär anders funktionieren Clouds, die großen Speicherwolken im Internet: Die hier gespeicherten Daten können überall und jederzeit abgerufen werden. Ist damit gar das Ende der physischen Datenträger besiegelt?

Unterschiedliche Dienste – und was sie können

Toll, so eine Cloud – oder kommt bald der Regen?

Als einer der ersten Cloud-Dienste wurde 2007 Dropbox ins Leben gerufen. Die Idee hinter Dropbox ist simpel und soll der Legende nach einem der Entwickler gekommen sein, als er einen USB-Stick mit benötigten Daten zu Hause vergessen hatte: Nach Anmeldung auf der Webseite erhält der Anwender ein bestimmtes Kontingent an freiem Speicherplatz auf dem Dropbox-Server (der „Cloud“), um persönliche Daten darauf abzulegen. Zusätzlicher Speicher kann gegen einen monatlichen Obolus gemietet werden. Dropbox bietet für alle gängigen Computer- und Handybetriebssysteme spezielle Software an, die Zugriff auf die Dateien in der Cloud und Synchronisieren von Ordnern ermöglicht – so bleibt auch bei der Verwendung mehrerer Geräte, beispielsweise Desktop-PC und Laptop, der Datenbestand überall auf dem neusten Stand. Insbesondere dieses Feature dürfte für die zunehmende Beliebtheit von Dropbox sorgen, denn zwei oder mehr internetfähige Geräte gehören mittlerweile zum Standardrepertoire vieler Anwender. Unlängst kürten die Leser des Blogs netzwertig.com Dropbox zum „Online-Service des Jahres 2011“.

Längst haben die Big Players im IT-Sektor den Trend erkannt und versuchen ihre Clouds zu etablieren. Google bietet mit Google Docs einen Webdienst, der über das Speichern von Dateien hinausgeht: Online abgelegte Dokumente können über eine Oberfläche im Browser bearbeitet werden – und das sogar von mehreren Leuten gleichzeitig.
Apples iCloud gleicht Adressdaten und Kalender zwischen Macs und Mobilgeräten wie iPhone und iPad ab, der gebührenpflichtige Dienst „iTunes in the Cloud“ macht Musik und Filme aus der persönlichen iTunes-Mediathek mobil zugänglich.
Auch Amazon stellt Anwendern eine Plattform zur Datenspeicherung bereit: Cloud Drive wartet mit kostenlosen fünf Gigabyte Speicherplatz auf, für jährlich einen Dollar pro Gigabyte kann auf 20, 50, 100 oder auch 1000 GB aufgestockt werden.

Schattenseiten

Die Vorteile der Cloud-Speicherung liegen auf der Hand, warum nicht also gleich den gesamten persönlichen Datenbestand in die virtuellen Wolken hochladen? Bei vielen Anwendern regen sich Sicherheitsbedenken: Auch wenn die Dokumente in der Cloud nur nach Eingabe des Benutzerpassworts einsehbar sind – die Gefahr eines externen Zugriffsversuchs besteht, insbesondere beim Hoch- und Runterladen der Dateien. Dropbox empfiehlt deshalb, Daten vor dem Upload zu verschlüsseln, etwa mit BoxCryptor. Doch geht bei solch einem Procedere viel von dem Komfort verloren, der eigentlich das Aushängeschild des Webdienstes ist.
Von offizieller Seite warnt man vor dem Übertragen sensibler Daten auf Server im Ausland: Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) möchte stattdessen eine „Bundes-Cloud“ einrichten, damit Behörden und Unternehmen ihre sensiblen Daten nicht den Servern US-amerikanischer Betreiber anvertrauen müssten. Man führe bereits Gespräche mit der Telekom.
Wer den Online-Speicherplatz eines Anbieters nutzt, begibt sich unweigerlich in dessen Abhängigkeit – fallen die Server aus, können die eigenen Dateien nicht abgerufen werden. Auf Nummer Sicher geht, wer Wichtiges in separaten Clouds oder ganz oldschool auf einem physischen Datenträger sichert.

Bewölkte Aussichten

Die Tendenz ist offensichtlich: Das Internet ergänzt seine Kommunikations- zusehends um eine Speicherfunktion und ermöglicht es uns so, unseren gesamten digitalen Datenbestand von überall auf der Welt abzurufen. Dank Online-Anwendungen wie Google Docs könnte der Computer der Zukunft lediglich über Browser und Internetanschluss verfügen, Programme und Dateien wären in Clouds zu finden.
Derzeit befinden sich die virtuellen Wolken noch in der Pionierphase, ein Großteil der Anwender ist bislang skeptisch ob Datenschutz und Ausfallsicherheit – und wird mittelfristig wohl Festplatte, CD oder Stick als Speichermedium vorziehen oder zumindest ergänzend einsetzen, insbesondere wenn es um sehr große, sehr wichtige oder sehr persönliche Daten geht.

Foto: flickr/akakumo (CC BY-SA 2.0)

Ich habe heute eine BILD für dich.

von Alexander Karl

Die BILD wird 60. Dieser runde Geburtstag soll gefeiert werden. Deshalb hat sich der Axel-Springer-Verlag, der hinter BILD steckt, etwas Einzigartiges überlegt: Jeder Deutsche soll am 23. Juni eine Ausgabe des Blattes umsonst nach Hause bekommen. Deutschlandweit. 41 Millionen Haushalte. Auch solche, die keine Werbesendungen möchten. Im Internet wird schon laut überlegt, wie man dem Springer-Konzern ein Schnippchen schlagen kann.

BILD für lau

Man kann über die BILD-Zeitung viel diskutieren, Fakt ist: Sie polarisiert. Jeder kennt sie, doch die Leserschaft wird immer geringer.  Innerhalb der letzten zehn Jahre verlor die BILD etwa 1,55 Millionen Leser. Bei der BILD am Sonntag sind es nicht ganz so viele, aber auch hier stehen etwa 1 Millionen weniger Leser zu Buche. Das kann natürlich auch mit dem digitalen Wandel zu tun haben. Denn online ist BILD das stärkste Nachrichtenportal mit fast 200 Millionen Klicks im Monat. Auch wenn BILD durch seine Volksprodukte noch den ein oder anderen Euro verdient, muss sich die Zeitung immer wieder überlegen, wie sie wieder mehr Beachtung findet und im Geschäft bleibt.

Es ist also ein kluger Schritt, zum 60. Geburtstag jedem Deutschen zu zeigen, wie eine echte und gedruckte BILD aussieht. Und daran kann man auch gut verdienen. Denn: Die Anzeigenpreise sind bei so einer riesigen Verbreitung natürlich immens hoch. 4 Millionen Euro verlangt die BILD für eine Anzeigenseite. Sonst kostet eine ganzseitige Anzeige 432.455 Euro.

Kritik im Web

Viele Blogger kritisieren die BILD für ihr Vorhaben, durch ihre bundesweite Postwurfsendung die Anzeigenpreise in die Höhe zu treiben. Andere wollen das Blatt aus Prinzip boykottieren. So heißt es etwa im Blog lifesoundsreal: „Ich finde das milde gesagt eine grobe Unverschämtheit, dass ich eine hirnlose, volksverblödende und journalistisch tieffliegende Zeitung zugestellt bekomme – ob ich das nun will oder nicht: Von Springer´s Gnaden sozusagen.“ Passend dazu gibt es ein Logo, das man an den Briefkasten kleben kann, um den Postboten vom Einwurf abzuhalten. Juristisch sei es auch möglich, die BILD zu verweigern. Im law blog von Udo Vetter heißt es dazu,

„[d]as Urteil (früherer Bericht im Blog) sagt nämlich klipp und klar, dass Postwurfsendungen jedenfalls dann unzulässig sind, wenn der Empfänger beim Absender widersprochen hat. Ich werde also mal einen kleinen Brief (vorab als Fax) an den Axel Springer Verlag senden und fordern, mich aus der Empfängerliste zu streichen. Sollte dann doch die BILD im Briefkasten sein, wird man über Unterlassungsansprüche nachdenken können.“

Ein weiterer Vorschlag wird in Blog medienblase gemacht:

„Als dritte und wohl charmanteste Möglichkeit, Springer bei seiner „BILD für ALLE“-Aktion ein wenig Breitseite zu geben, kann man die Zeitung auch einfach in den nächstbesten Briefumschlag stecken, als Absender

„Axel Springer AG
Axel-Springer-Straße 65
10888 Berlin

angeben und das Ganze mit dem Vermerk „Porto zahlt Empfänger“ gen Berlin senden.“

Was BILD damit auf jeden Fall gelungen ist, ist bereits jetzt für Gesprächsstoff zu sorgen. Und genau das kann BILD. Kein anderes Blatt sorgt für so viel Aufsehen, manchmal sogar, wenn sie eben nichts schreibt, sondern andere schreiben lässt – wie im Fall Wulff. Gleichzeitig dürfte es aber spannend zu sehen sein, wie die BILD an ihrem Geburtstag aussieht und aufgemacht ist. Wird ein Skandal enthüllt, den ganz Deutschland am Frühstückstisch serviert bekommt? Wirft BILD sein sonst übliches boulevardeskes Gesicht über Bord und liefert einen historischen Rückblick über die letzten 60 Jahre mit BILD? Das dürfte spannend werden. Denn gerade in 60iger und 70iger Jahren sorgte BILD für mächtig Zündstoff – zu nennen sei hier nur der Name Wallraff. Ende letzten Jahres sorgte aber der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG Mathias Döpfner für Tauwetter, in dem er Günter Wallraff verbal die Hand reichte.

Übrigens: Erstmals erscheint die BILD am Sonntag nun auch an einem Feiertag – nämlich dem 1. Mai.

Leider finden sich die Metadaten zur Aktion der BILD nicht mehr online, weshalb in diesem Beitrag auf Sekundärquellen gesetzt werden musste.

 

Foto: Sophie Kröher

Wenn Schimpansen unsere Flugzeuge fliegen…

von Sebastian Seefeldt

Eine Welt ohne Facebook, Myspace, Blogs, Youtube, Filehostern, Bildhostern oder kurz gesagt: Eine Welt in der wir unsere eigene Meinung nicht mehr verbreiten dürfen – Dank vier kleinen Buchstaben könnten einige Konzerne bald in der Lage sein das gesamte Internet zu zensieren.
Was sich zuerst anhört wie eine schlechte Nachahmung von George Orwells 1984 könnte bald traurige Realität werden. Dank Menschen, die sich so vor einer Tastatur ähnlich verhalten wie ein Schimpanse im Cockpit einer Boeing – also kein Wissen von der Materie haben – könnte bald ein Gesetzesvorschlag mit weitreichenden Folgen verabschiedet werden. Folgen die nicht nur die US Bürger betreffen, sondern Folgen die sich auf den gesamten Globus ausbreiten könnten. Doch wovon rede ich hier eigentlich?

Schwerstverbrecher: Justin Bieber

Wäre der Gesetzesentwurf bereits in Kraft gewesen als ein gewisser Blondschopf seine Musikkarriere auf Youtube

Justin Bieber wurde durch YouTube berühmt

startete, wäre er wohl mehrere Jahre für Urheberrechtsverletzung ins Gefängnis gewandert. Nein, diese Aussage ist falsch, ein Portal wie Youtube wäre unter solchen Bedingungen niemals entstanden. Ob man nun die Vorstellung, Justin Bieber hinter Gittern zu sehen, befriedigend findet oder nicht, Fakt ist: Wir alle nutzen Youtube und wären somit alle von dessen Verschwinden betroffen. Verantwortlich dafür sind zwei Gesetzesentwürfe, zum einen der Stop Online Piracy Act (SOPA), zum anderen der Protect IP Act (PIPA).  The Guardian hat die SOPA-Problematik knapp zusammengefasst und verschafft einen guten ersten Überblick. Doch wieso hält die US-Regierung diese beiden Gesetze überhaupt für nötig?

Zur Zeit regelt der Digital Millennium Copyright Act das Urheberrecht in den USA. Kurz zusammengefasst: Ein Provider (z.B. Youtube) ist nicht für den Inhalt der von Usern auf die Plattform online gestellt wird verantwortlich. Allerdings muss er dafür sorgen, dass Material welches das Urheberrecht verletzt, auf Verlangen des Rechteinhabers entfernt wird. Der Musik- und Filmindustrie ist das aber nicht genug, sie fordern, dass auch alle die dem Täter direkt oder indirekt Helfen bestraft werden müssten. Genau hier beginnt das Dilemma. „Die Entwürfe würden es Firmen ermöglichen, in den USA den Zugang zu ausländischen Websites zu sperren. Wenn Inhaber von Urheberrechten der Meinung sind, dass eine Seite gegen ihre Interessen verstößt, könnten sie, wird das Gesetz verabschiedet, eine sogenannte Court Order beantragen, eine richterliche Verfügung. Ist diese erlassen, müssten Werbefirmen, die Anzeigen auf der Seite schalten, das unterlassen. Auch Geldtransferdienste wie Paypal müssten sich dann von der beanstandeten Seite zurückziehen. Der Betreiber würde somit finanziell ausgehungert, seine Geschäftsgrundlage zerstört“, wie die Zeit berichtete. Dem nicht genug: die Konzerne hätten die Möglichkeit per DNS-Blocking ganze Webseiten unerreichbar zu machen. Dieses Video fasst die gesamte Problematik sehr treffend zusammen. Alle Portale, auf denen potentiell Urheberechtverletzungen satt zu finden sind – sei es nun Youtube, Facebook, Twitter oder ähnliche Dienste – laufen Gefahr über Nacht abgeschaltet zu werden. Beachtet man nun die Tatsache, dass jede Firma, die auch nur eine einzige Filiale in den USA betreibt, dem US Recht unterworfen ist, wird klar, dass auch wir in Deutschland schnell von der neuen Rechtsprechung betroffen wären (nicht dass der Verlust von sozialen Netzwerken schon genug wäre). Selbst Konzerne wie die deutsche Telekom müssten sich also auch dem neuen Recht beugen. Wieso sollte man also überhaupt SOPA befürworten?

„Es ist alles eine Frage der Grenzen“

Aktuell gibt es 142 öffentliche SOPA Befürworter, darunter vor allem große Medienkonzerne, wie z.B. die Motion Picture Association of America (MPAA) und National Cable & Telecommunications Association (NCTA). Neben den offensichtlichen Argumenten der Medienbranche gibt es aber auch noch wirklich „gute“ Gründe die für SOPA sprechen. Wenn es möglich ist, eine Internetseite eins zu eins zu kopieren und die Kunden so zu täuschen und ihnen Plagiate zu verkaufen, dann muss es eine Möglichkeit geben, dagegen vorzugehen und die aktuelle Rechtsfassung beinhaltet kein anwendbares Gesetz. Es wird also eine Möglichkeit  benötigt Plagiate zu stoppen. Die Diskussion sollte also nicht lauten ob wir SOPA brauchen oder nicht, sondern: Wie weit sollte SOPA gehen? Genau dieses Thema behandelt der Netcast von twit.tv.

„All Your Internets Belong to US“

Dieses mehr als passende Wortspiel stammt von dem Blogger Michael Geist der in seinem Beitrag sehr schön die Effekte von SOPA auf Kanada aufzeigt. Seine Folgerungen  können äquivalent für Europa übernommen werden, passend hierzu dieser Artikel von Netzpolitik.org. Der Widerstand gegen SOPA ist groß, sowohl von Konzernen und Organisationen wie Google, EFF und EU einerseits, andererseits von Netzbürgern selbst. So rufen beispielweise Wikipedia  und Anonymous zum Widerstand auf. Hauptgründe sind meistens das Recht auf freie Meinung und der Vorwurf Amerika würde sich die Mechaniken von Unterdrückerregimen aneignen und der Vorwurf des puren Lobbyismus.
Während die SOPA Anhänger auch in ihrem neuen Antrag OPEN (Online Protection and Enforcement Act) keine wirklichen Eingeständnisse machen, findet die Netzgemeinde bereits Wege die Zensur zu umgehen. Die Proteste zeigen Erfolg, so ziehen sich immer mehr öffentlich Befürworter zurück, so auch die nach eigenen Angaben größte Domain-Registrar weltweit Go Daddy. So offen der Ausgang des Disputs auch sein mag – so brisant wie im Jahr 2012 war die Debatte um die Freiheit im Internet wohl noch nie.

Foto: flickr/iloveJB123 (CC BY 2.0), flickr/Jed Hastwell (CC BY-SA 2.0)

Hacker – Die dunkle Seite der Macht

Sind Hacker die Robin Hoods des 21. Jahrhunderts? Nicht unbedingt. Denn Gut und Böse, richtig oder falsch, sind in vielen Fällen relativ. Denn ohne Licht kein Schatten.

Das Internet und die Kinder – Gefahren im Netz

Das Internet ist wie ein Rummel: Es gibt für jeden etwas – aber auch Pornographie und Gewalt. Für Kinderaugen ist das nicht geeignet. Wie kann man Kinder besser über die Gefahren des Internets aufklären und zugleich davor schützen?

Autor will Blogger wegen schlechter Rezensionen verklagen

von Alexander Karl

Ein Autor und dessen Verlegerin wollen eine Bloggerin verklagen, weil sie eine schlechte Rezension über ein Buch verfasst hat? Nein, das ist kein Witz, es scheint bittere Realität zu sein! Während sich die Bloggerin auf die Meinungsfreiheit beruft, wittert der Autor mafiöse Strukturen. Aber der Reihe nach.

Eine Rezension – und die Klage droht

Der Blog Bücherzeit bespricht das Buch „Twin-PRYX. Zwillingsbrut“. Die Bloggerin Myriel gibt offen zu, nur 90 Seiten des 900 Seiten starken Werks gelesen zu haben: „Denn auf diesen Seiten sind mir schon so viele Dinge aufgefallen und haben mir quer im Magen gelegen, so dass ich gar nicht erst wissen möchte, wie es weiter geht.“ Dementsprechend fällt auch die Rezension aus: „Noch einige mehr dieser Ungereimtheiten sowie eine ziemlich schwerfällige Sprache haben die Lektüre für mich zu einer Qual gemacht, so dass ich nicht mal ein Zehntel dieses Ziegelsteins geschafft habe. Daher kann ich auch kein einziges Indianer-Armband für unsere Dracula-Nachfahren vergeben.“

Das ist für einen Autor vielleicht nicht schön zu hören, aber nun mal eine Kritik, mit der man Leben muss, wenn man ein Buch schreibt. Anscheinend nicht für John Asht. Denn er antwortet im Kommentarfeld:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Damit jedoch nicht genug! Denn die Verlegerin schaltet sich nun ein (hier der komplette Antwortpost). Kurz gesagt wirft sie der Bloggerin eine „feindliche und destruktive Kampagne“ gegen Autor und Verlag vor, kritisiert den „Decknamen“ (man nennt es im Internet auch Nickname) und hält es für nicht professionell, bereits nach 90 Seiten aufzugeben. Während sich die Bloggerin auf den Artikel 5 des Grundgesetzes beruft, kontert die Verlegerin erneut: „Es tut mir leid, Ihnen sagen zu müssen, dass ich mich John Asht anschließen werde und ab Montag gerichtlich gegen Sie vorgehe, falls Sie diese Rezension nicht sofort entfernen.“

Meinungsfreiheit oder Narrenfreiheit?

Soweit zur ersten Runde. Doch John Asht lässt das nicht auf sich sitzen und schreibt in seinem Blog wiederum:

Heute aber, im zweiten und vielleicht auch letzten noch freien Internetjahrzehnt, kann jeder veröffentlichen, was er will – egal ob er etwas drauf hat oder auch nur eine frustrierte Niete ist: Er veröffentlicht vor allem Texte, weil’s nix kostet – und weil er irrtümlich glaubt, dass das „Freie Internet“ einen vor Strafverfolgung schützt – oder weil er „Meinungsfreiheit“ mit „Narrenfreiheit“ verwechselt.

Es folgen einige diffamierende Worte gegen eine „Studienhopperin“ (anscheinend die Autorin des Bücherzeit-Blogs), deren Buch bei einem Verlag abgelehnt wurde und sich nun rächen will – mit einer schlechten Rezension. So schildert zumindest Asht die Vorgänge. Nun sind wir wieder an dem Punkt der Anzeige – wie John Asht sagt „wegen Verstoßes gegen § 15 UWG „Geschäftlicher Verleumdung““. Und weiter heißt es in einem Nachtrag: „Er [Ashts Blog] hat viel Staub aufgewirbelt und mir letztendlich den erhofften Beweis erbracht, dass es tatsächlich so etwas wie „Rezensenten-Mafia für geistig Arme“ gibt.“

Doch damit nicht genug. Asht schreibt auf seinem Blog weiter:

Nach drei Tagen Provozier-Blog ist nun die Falle definitiv zugeschnappt – der Jäger zählt seine Beute: etliche 700 Screenshots von kriminellen Negativ-Rezensionen meines Romans „TWIN-PRYX, Zwillingsbrut“ – samt Namen, Blogadressen, Homepages, Foren, Gruppen, etc. Kriminell darum, weil keiner dieser gehässigen Rezensenten jemals das thematisierte Buch in der Hand gehalten hat, geschweige denn gelesen. Und jetzt drehen wir ganz sachte den Spieß um – seine Spitze heißt UWG.

Doch die Spitze des Eisbergs ist noch nicht erreicht: Wie der Blog „Kotzendes Einhorn“ schreibt, finden sich in einer früheren Version des Blogbeitrags von Asht (hier als Screenshot)  eine „explizit zweideutige Formulierung im Nachtrag zu Ashts Rant, die man als Vergewaltigungsaufruf missverstehen könnte“.

Noch einmal: Es geht hier um einen kleinen Verlag und einen Autor, die Rezensenten mit juristischen Schritten drohen – nämlich auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ich bin kein Jurist, doch schaut man sich einmal den Gesetzestext zum Thema „Geschäftliche Verleumdung“ an, kann ich als Laie keinen Verstoß erkennen – außer, man würde das Internet als einzigen Verstoß betrachten.

Denn dann wäre jede Amazon-Rezension potenziell geschäftsschädigend, jeder Kommentar zu dem YouTube-Video eines noch weitgehend unbekannten Künstlers könnte seine Karriere zerstören und so weiter. Um Ashts Überlegungen aber noch weiter zu drehen: Darf ich im Freundeskreis meine Meinung über ein Buch äußern, dass ich bisher erst angelesen habe? Darf ich auf Facebook einen Kommentar dazu posten? Darf ich behaupten, dass ich Justin Bieber nicht mag, obwohl ich nur eine Hand voll Songs von ihm kenne und nicht die komplett Diskografie?

Was vor oder hinter den Kulissen gelaufen ist oder in welcher Beziehung Autor und Bloggerin zueinander stehen, ist mir nicht bekannt. Vielleicht ist dies der Grund für den kleinen Skandal, vielleicht auch nicht. Fakt aber ist: Ein Autor, der sein Werk veröffentlicht, muss sich darauf gefasst machen, dass es nicht jedem gefallen kann. Es ist diskutabel, ob man für eine Rezension das Buch komplett gelesen haben muss – ich finde nicht. Denn Literaturagentur wie auch Lektoren lesen maximal fünf Seiten eines Buches, bevor sie zu einem ersten Urteil kommen – nämlich ob Potenzial vorhanden ist oder nicht. Wenn eine Leserin nach 90 Seiten kapituliert und dies offen zugibt, dann ist das ihr gutes Recht. Und kein Grund, um die deutschen Gerichte zu bedienen. Erschreckend ist zudem der Ton, mit dem Asht gegen Blogger zu Felde zieht: Denn ohne das Internet und die Möglichkeit zu bloggen, würde man auf sein Buch kaum aufmerksam werden und er selbst könnte seine Tiraden nicht öffentlich machen.

Übrigens: Im Internet formiert sich Widerstand gegen dieses Verhalten: Lesekreis.org, rezensionen-sam und natürlich zahlreiche Kommentare bei Bücherzeit. Und ich überlege mir gerade, ob das nicht eine (zugegeben schlechte) Werbekampagne ist…

Foto: flickr/Maria Reyes-McDavis (CC BY 2.0); Screenshot: buecherzeit.wordpress.com/2011/11/16/john-asht-twin-pryx-zwillingsbrut/ (24.01.2012)

 

Schon GEZahlt?

von Sebastian Luther

Die GEZ ist unbeliebt, unbeliebt wie wohl kaum eine andere Behörde. Auch das milde Grün von Logo und Umschlag vermögen nicht über diese Tatsache hinwegzutäuschen. Sie finanziert, was den Bürgern eine unabhängige, überparteiliche Meinungsbildung ermöglichen soll: Die Öffentlich-Rechtlichen. Was vielen von uns lieb ist, wird aber ab 2013 vor allem teurer.

GEZaubert?

Den Stolz, der zwischen den Zeilen mitschwingt, kann man kaum überlesen: „Der Erfolg des Marktführers Tagesschau mit Marktanteilen von rund 32 Prozent ist ungebrochen.“ So heißt es in einer Mitteilung der ARD zu den Zuschauerzahlen, veröffentlicht im März vergangenen Jahres. Im Jahr 2010 kam das Nachrichtenflaggschiff der ARD auf durchschnittlich 9,14 Millionen Zuschauer und verwies die Konkurrenz von ZDF und RTL auf die nachfolgenden Plätze. Doch längst ist die Dominanz der Öffentlich-Rechtlichen im Gesamtvergleich gebrochen: Betrachtet man die relevante Währung in der Fernsehbranche, die Marktanteile, liegt RTL hier zwar mit momentanen 13,5 Prozent vorne, kann den Atem der Öffentlich-Rechtlichen aber im Nacken spüren. Möglich macht all das hauptsächlich der Bürger, der brav seine GEZ-Beiträge entrichtet, die sich, entsprechend seiner medialen Ausstattung, auf einen Betrag zwischen 5,76 € und 17,98 € monatlich belaufen. 2010 kam dabei die stolze Summe von 7.402.420.986,36 € zusammen.

abGEZockt?

7,4 Milliarden Euro – eine Zahl, hinter der man sich nicht zu verstecken braucht. Oder eben doch – tritt nämlich der Wutbürger auf den Plan, der sich aus voller Kraft über Niveauverfall allerorts beschwert. Denn ARD, ZDF und Co. verwenden diese Summe nicht nur für die Produktion von Nachrichtensendungen, sondern auch etwa für den Kauf von teuren Sportrechten oder die Produktion von Telenovelas. Ab nächstem Jahr könnte sich zu diesen Vorwürfen in ähnlicher Lautstärke ein weiterer, alt bekannter, gesellen: Zu hohe Beiträge. So haben die Länderparlamente beschlossen, ab Januar 2013 die GEZ-Beiträge abzuschaffen und eine Haushaltspauschale von 17,98 €, dem momentanen Höchstbetrag also, einzuführen. Begründung? Das Problem der Schwarzseher soll damit beseitigt werden, da fast jeder irgendwo in Deutschland einen Wohnsitz gemeldet hat, an dem die Beiträge dann fällig werden. Denn die nicht ganz unbeliebte Praxis, die Gebühren nicht zu bezahlen, bzw. nur ein Radio anzumelden, wo man eigentlich auch einen Fernseher hat, „gewöhnt viele – auch jugendliche – Menschen an die Illegalität, schafft Ungleichheit unter den Nutzern“, so Paul Kirchhof, Verfassungsrechtler und gedanklicher Vater der Umstellung von Beitrag auf Pauschale. Die Zahlungsmoral ist vor allem in Ballungsräumen und unter jungen Erwachsenen schlecht und liegt stellenweise bei unter 80 Prozent. Kirchhof sieht auch kein Problem darin, den Beitrag von Haushalten einzuziehen, die tatsächlich keine Empfangsgeräte besitzen. Seine Aussage lautet sinngemäß: Jeder in der Bundesrepublik profitiert von den Öffentlich-Rechtlichen, egal ob er/sie fernsieht oder nicht.

Was den Blutdruck des Wutbürgers jedoch vorerst nur reflexartig nach oben ausschlagen lässt, bringt Unternehmer jetzt schon zum Haare raufen. Für sie gilt im neuen System ein nach Anzahl der Mitarbeiter gestaffelter Betrag. Zudem wird die gängige Praxis Autoradios aus gewerblich genutzten Fahrzeugen auszubauen hinfällig, gezahlt werden muss trotzdem. So muss dann etwa ein Bäcker mit 60 Mitarbeitern, zwölf Läden und acht Fahrzeugen anstatt wie jetzt 423 Euro, ab 2013 knapp über 2000 Euro zahlen.

Quo vadis, Öffis?

Die Änderungen in der Finanzierung und Beschwerden über die schleichende Boulevardisierung machen eine Grundsatzdebatte, wie sie über Beiträge und Programminhalte geführt werden sollte, nicht leichter. Flächendeckende Beitragsbemessung hin oder her, die Höhe wirft die Frage auf, ob Kirchhofs Begründung hier noch greift. Profitieren denn wirklich alle davon, dass sie theoretisch fernsehen könnten, und profitieren sie auch noch in dem Maße davon, dass sie Beiträge zahlen müssen, egal ob sie fernsehen oder nicht? Hinzu kommt, dass die GEZ in Zukunft ihren Außendienst, die „Schnüffler“, nicht mehr braucht. Einsparungen, die wohl nicht an die Verbraucher weitergegeben werden.Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist für die Konstituierung eines unabhängigen Meinungsmarktes unerlässlich und wird von den Bürgern auch in dieser Funktion wahrgenommen, das belegen die Zahlen. Was sie jedoch nicht belegen, ist die Beliebtheit der Sender und ihrer Programminhalte. Der Unmut über die Beiträge wächst bei vielen angesichts neuer Talkshows, Volksmusiksendungen, Sportübertragungen, vermeintlich immer schlechter werdenden „Tatort“ Folgen und Rosamunde Pilcher Verfilmungen. Immer wieder wird auch die Konvergenz der Inhalte hin zu den Privaten kritisiert. Diese Liste ließe sich aus Sicht jedes einzelnen Zuschauers beliebig fortsetzen, weil jeder etwas im Programm findet, das er oder sie 1. noch nie gesehen hat, 2. für völlig irrelevant hält und 3. mit Sicherheit auch noch vollkommen überteuert sein muss. Einzig und allein „Wetten, dass ..?“ stampft weiterhin unangeschlagen als das letzte Schlachtschiff bundesrepublikanischen TV-Spektakels in gewohnter Manier durch das Samstagabend Programm, wenngleich auch ab April mit neuem Kapitän. Da aber die K-Frage bis jetzt ungeklärt ist und für einen potentiellen Nachfolger der Maßstab „Gottschalk“ gilt, ist die Zukunft der Sendung ungewiss.

Es ist eben eine breite Diskussion, die hier nötig ist. Eine Diskussion über Sinn und Unsinn in Programm, Organisation und Struktur der Öffentlich-Rechtlichen. Denn mit der Umsetzung Kirchhofs Plans wurden die Finanzen gesichert. Ob auch ihre Zukunft gesichert wurde, bleibt abzuwarten.