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Partnerbörsen: Topf sucht den virtuellen Deckel

Einloggen, anschreiben, daten – das ist der Alltag vieler User von Partnerbörsen. Mit der Hoffnung auf die große Liebe durchstreifen immer mehr User die Singlebörsen im Netz – und diese passen sich den Vorlieben ihrer Nutzer an.

Minderwertigkeitskomplexe dank Facebook

Party- und Urlaubsbilder von Freunden auf Facebook können auf’s Gemüt schlagen – aber auch krank machen. Studien zeigen, wie das Selbstwertgefühl angegriffen wird. Mediziner sprechen schon von der Facebook-Depression.

Wenn das Netz dich kennt

Die Bedeutung des Rufs im Internet wird immer größer: Chefs googlen mögliche Angestellte, man selbst seine Freunde. Unangenehm, wenn Negatives gefunden wird. Nun kann man PR in eigener Sache betreiben – und Ungeliebtes tilgen.

Quo vadis, Urheberrecht?

Dank ACTA wird derzeit über das Urheberrecht debattiert – und das ist gut so. Denn auf Facebook und Co. brechen wir jeden Tag massenhaft das Gesetz. Welchen Sinn hat das Urheberrecht dann überhaupt? Und wo könnte uns der Konflikt hinführen?

Journalismus im Internet und eine Krake. Namens ACTA.

 von Felicitas Schneider

„Die Öffentlichkeit ist verunsichert, die Gerüchteküche brodelt. Die wenigen geleakten Informationen zu ACTA lesen sich wie ein Horrorkatalog für einen Bürgerrechtler“, schreibt die Stop-ACTA-Site.

Es bleibt alles beim Alten „deshalb sehen wir es auch nicht so kritisch, wie es einige Initiativen sehen“ dementiert Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Aber, worum handelt es sich bei ACTA, dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement, eigentlich und was für eventuelle Auswirkungen hat das auf den (Bürger)Journalismus?

Was ACTA ist und wieso es kritisiert wird

Proteste gegen ACTA gab es auch in Deutschland – wie hier in Augsburg am 11.2.2012

ACTA – ausgeschrieben Anti-Counterfeiting Trade Agreement – ist eine Art Pendant zu den amerikanischen Anti-Piraterie-Gesetzen PIPA und SOPA. Seit 2007 wird das ACTA-Abkommen unter anderem von den USA, Japan und den 27 EU Mitgliedsstaaten unter völligem Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Hauptgegenstand des ACTA-Abkommens, welches eine Ergänzung zum TRIPS-Abkommen darstellt, ist die Verschärfung des Urheberrechtsschutzes durch striktere Ahndung von Urheberechtsverletzung und Produktpiraterie – vor allem im digitalen Raum. Erst auf stärker werdenden Druck der Öffentlichkeit wurde das „geheime Abkommen“ nach und nach veröffentlicht. Diese Geheimhaltung ist bedenklich, wie viele Juristen u.A. Thomas Stadler, Betreiber des Blogs „Internet-Law“ und Professor Metzer von der Universität Hannover kritisieren. Bedenklicher ist auch, dass das Dokument unter Ausschluss der WTO und des Europa Parlaments erstellt wurde, womit deren Mitspracherecht nicht gewahrt worden ist, obwohl das Abkommen den internationalen Handel und das europäische Recht betrifft.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass ACTA weit über das europäische Recht hinausgeht. Europäisches Recht ist jedoch auf keinen Fall gleichzusetzen mit deutschem Recht. Viele Neuerungen durch ACTA sind längst nationales, nicht jedoch internationales Recht. So ist Artikel 27 des ACTA Abkommens, welcher Auskunftsansprüche gegen Provider vorsieht, schon lange deutsches Recht, nicht jedoch europäisches Recht.

Jedoch findet sich in Artikel 27 des Abkommens auch eine Neuerung für deutsches Recht. Diese ist, laut Rechtsanwalt Ferner, eine ausgesprochen gefährliche Neuerung. Der Artikel besagt, dass nicht nur Besitzer, sondern auch Dritte (beispielsweise Provider) haftbar gemacht werden können. Dies kann durchaus dazu führen, dass Anbieter wie Twitter und diverse Blogdienste Inhalte schon beim Verdacht einer Urheberrechtsverletzung zurückhalten und gar nicht mehr online stellen.

Durch ACTA sollen zudem Daten beschlagnahmt werden dürfen, wenn der Rechteinhaber Zweifel am rechtmäßigen Besitz der Daten äußert (Art. 12 ACTA). Dies entspricht zwar laut Rechtsanwältin Heidrun McKenzie schon der deutschen Gesetzgebung, nicht jedoch der Europäischen.

Des Weiteren dürfen, ohne die vorherige Anhörung des Betroffenen, Rechtliche Maßnahmen verhängt werden. Dieser Artikel verstößt gegen das (deutsche) Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG).

Durch die Artikel 12 und 27 des ACTA-Abkommens wird somit sehr deutlich, dass ACTA hauptsächlich die Rechte der Urheber schützen will und wenig Spielraum für die Verteidigung der Betroffenen einräumt. Das wiederum wird dazu führen, dass es eine massive Reduzierung der Informationsmöglichkeiten für die Nutzer geben wird.

ACTA + Onlinejournalismus = ?

Aber welchen Einfluss wird der Artikel 12 auf den Onlinejournalismus haben? Denkt man beispielsweise daran, wie Informationen über das Erdbeben, den Tsunami und den Super GAU in Japan an die Öffentlichkeit gelangten, so waren es nicht Pressemitteilungen der Regierung, sondern Tweets und Blogbeiträge von Betroffenen, die internationale Journalisten mit Informationen versorgten.

Wie griffig ist außerdem das Argument, dass Beiträge in Form von Youtubevideos „zensiert“ würden weil im Hintergrund urheberechtlich geschützte Musik läuft und dadurch eine Verletzung des Urheberrechtes vorliegen würde? Man denke beispielsweise an die Ausstrahlung eines Interviews von einem Festival bei Youtube. Während die Künstler interviewt werden, hört man im Hintergrund einen anderen Act auftreten. Würde das Interview daraufhin zensiert werden, weil der Interviewer die Rechte an der „Hintergrundmusik“ nicht besitzt? Solche Prognosen klingen absurd, werden von ACTA Gegnern jedoch immer wieder angeführt.

Was geschieht also, wenn diese Befürchtung nicht hypothetisch bleibt, sondern Realität wird? Gesetz dem Fall, Journalisten und Bürgerjournalisten veröffentlichen Inhalte (wenn auch in eigenen Worten), die sie zuvor auf Seiten wie Zeit.de gelesen haben, geben jedoch nicht an, woher ihre Informationen stammen, wie das bei Tweets oder Facebookposts meist der Fall ist – würden die ACTA-Neuerungen in diesem Fall greifen?

Würde Journalismus am Ende schrecklich teuer, weil man für alle Informationen die Rechte kaufen bzw. für sie bezahlen müsste? Verstieße dies nicht gegen eine der fundamentalen Ideen des Internets, Informationen kostenlos und weltweit zugänglich zu machen?

Was würde passieren, wenn man auf einem viel frequentierten Blog karikierende, Zeitgeschehen kommentierende Fotos und Werbeanzeigen postet, welche man zuvor im Internet gefunden hat, jedoch nicht angibt, woher der Fundus stammt?

Wie weit wären Journalisten die im Internet veröffentlichen, von diesen neuen, strengeren Richtlinien betroffen?

Während derzeit noch unklar ist, ob das Europa-Parlament  das ACTA-Abkommen unterzeichnen wird und Deutschland die Ratifizierung vorerst auf Eis gelegt hat, möchten Länder wie Polen, Tschechien und Lettland nach heftigen Protesten aus der Bevölkerung  vorerst die Ratifizierung des Abkommens aussetzen. Viele Fragen stehen im Raum.  Allerdings ist es, wie Thomas Stadler, Betreiber des Blogs „Internet-Law“ anmerkt, schwierig, fundierte, sachliche Fakten über ACTA zu finden. Fragen wie beispielsweise zu den Zusammenhängen zwischen ACTA und Online Journalismus sind dadurch nur schwerlich zu beantworten. Wem das 52-seitige Dokument Aufschluss bietet, der kann sich die Fragen selber beantworten. Wer das nicht möchte oder wem das nicht genügt, der kann sich anderweitig Informationen beschaffen, z.B.: über das Internet. Vorausgesetzt, es gibt sie dort noch.

 

Foto: flickr/ Johanna Bocher (CC BY-NC-ND 2.0); Sophie Kröher

Tschüss Megaupload, Hallo SOPA & PIPA!

von Iris Hofmann

Du hast eine Datei, die du via Internet mit einem Freund teilen willst? Kein Problem, wozu gibt es Filesharing-Dienste? Datei hochladen, Link dazu verschicken, fertig – und das alles völlig legal. Natürlich nur, solange die Datei nicht urheberrechtlich geschützt ist. Doch das Urheberrecht wurde den Betreibern von Megaupload nun zum Verhängnis. Der bekannte Filehoster wurde  wegen Verdachts der Piraterie aus dem Netz genommen – Verhaftung mehrerer Verantwortlicher der Webseite inklusive.

Screenshot, 23. Januar 2012, 15:21 Uhr: Die Überbleibsel des ehemaligen Filehoster-Giganten

Ein millionenschweres Geschäftsmodell

Was Megaupload von anderen Filehostern wie beispielsweise Dropbox oder Rapidshare unterschied, war das Geschäftsmodell. Im Gegensatz zu ihnen bot Megaupload seinen Nutzern ein sogenanntes „Belohnungsprogramm“ an. Neben den kostenlosen Upload-Möglichkeiten mit wenig Kapazität legten sich Uploader auch die kostenpflichtigen Premium-Accounts von Megaupload zu. Nun galt es, so viele Downloads wie möglich zu erzielen, denn ab einer gewissen Anzahl von Downloads wurde der Uploader mit einem Geldbetrag belohnt.

Je beliebter also die zum Download angebotene Datei, desto mehr Einnahmen für den Uploader. Eine schöne Motivation, Uploads so ansprechend wie möglich zu gestalten. Und was könnte für Nutzer ansprechender sein, als der Download einer Datei, die sonst nur käuflich zu erwerben ist und auf diese Weise kostenlos auf dem Computer landet? Da die Urheberrechtsinhaber dieser Dateien aber kein Geld bekamen, war das leider eine illegale Aktivität.

Fraglich ist natürlich, inwieweit die Betreiber Bescheid wussten beziehungsweise an den illegalen Deals beteiligt waren. Sie selbst weisen zwar alle Vorwürfe von sich, aber laut US-Behörden wurden E-Mails entdeckt, die den Verdacht der vorsätzlichen Piraterie bestätigen.

Kann ein Filehoster überhaupt illegale Uploads verhindern?

Grundsätzlich gilt: Jein.

In Deutschland haben Filehoster eine bestimmte Prüfungspflicht. Sie müssen Filter einsetzen, die mögliche illegale Inhalte erkennen, und Inhalte von ihren Servern löschen, wenn das die Rechteinhaber fordern. Trotzdem ist es unmöglich, den kompletten Inhalt zu prüfen. Filesharing-Dienste bewegen sich daher in einer rechtlichen Grauzone, die bisher geduldet wurde, nun aber Gefahr läuft, von den US-Behörden verboten zu werden.

SOPA & PIPA – Umstrittene Gesetzesvorlage der US-Behörden

Denn die beiden Gesetzesvorlagen SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Project IP Act)sollen nun umgesetzt werden, um Urheberrechte im Internet stärker zu schützen und ihren Missbrauch zu bekämpfen. Allerdings werden die Anti-Piraterie-Gesetze derzeit von vielen Seiten kritisch diskutiert. Am Mittwoch, dem 18. Januar 2012, fand der Protest gegen die Gesetzesvorlagen seinen Höhepunkt im sogenannten „Blackout-Day“. Die englischsprachige Version von Wikipedia sowie viele andere Webseiten blieben aus Protest 24 Stunden lang schwarz. Unter anderen Wikipedia, Google und wordpress.org erläuterten auf ihren Seiten die Gründe des „Blackouts“ und forderten die Menschen auf, Petitionen zu unterzeichnen, um SOPA und PIPA zu verhindern. Die Webseite sopastrike.com veröffentlicht nun Fakten zum Internetstreik. Zehn Millionen Menschen unterzeichneten Online-Petitionen gegen die Gesetzesvorlagen und über 115.000 Webseiten beteiligten sich am Internetstreik. Natürlich wurde auch via Twitter viel protestiert und diskutiert. Allein am Blackout-Day wurden über 2 Millionen Mal „#sopa“, „#pipa“ und „#wikipedia“  getwittert.

Die Proteste zeigten schließlich  Wirkung. US-Senator Harry Reid twitterte am 20. Januar, dass die Abstimmung über den „Project IP Act“ zunächst einmal verschoben wird. Auch die Gesetzesvorlage „Stop Online Piracy Act“ wird vorerst gestoppt. Die Entwürfe sollen nun nochmal überprüft und teilweise abgeändert werden.

Aber warum rufen die Vorlagen überhaupt so viel Protest hervor?

Kritiker vermuten, dass das Gesetz nicht nur der US-Regierung, sondern auch der Unterhaltungsindustrie eine umfassende Internetzensur erlauben würde. Auf den ersten Blick recht einleuchtend wirkt, dass SOPA Webseiten als urheberrechtsverletzend einstuft, wenn der Betreiber „kriminelle Verstöße“ gegen das Urheberrecht „ermöglicht oder selbst begeht“. SpiegelOnline mutmaßt aber, dass die Regelungen leicht ausgenutzt werden könnten. Zum Beispiel könnte man gegen Enthüllungsplattformen wie WikiLeaks, die vielen Politikern ein Dorn im Auge sind, spielend leicht vorgehen, denn WikiLeaks etwa hatte erst vor kurzem urheberrechtlich geschützte Handbücher für Überwachungstechnologie online gestellt. Zudem müssten Filehoster ihre Dienste aufgeben, da sie grundsätzlich die Möglichkeit zum Upload urheberrechtlich geschützter Inhalte bieten. Aber nicht nur Filehoster hätten ein Problem. Allgemein müsste künftig jede Seite, die es Nutzern ermöglicht, sich aktiv einzubringen und somit auch Urheberrechtsverstöße zu begehen, jeden einzelnen Inhalt überprüfen. Wie sollten Facebook und Co. diese Aufgabe stemmen?

Da laut SOPA-Gesetz sogar die Reproduktion urheberrechtlich geschützter Inhalte verboten wäre, würde man sich strafbar machen, indem man im Internet einen selbst nachgesungenen Song veröffentlicht.

Natürlich ist es wichtig, die Rechte von Urhebern zu schützen, da diese besonders im Internet durch die schnelle und leichte Reproduzierbarkeit von Daten gefährdet sind. Trotzdem müssen die US-Behörden einen Weg finden, der keine Zensur beinhaltet, denn sonst werden allgemeine Rechte gefährdet.

 

Screenshot: www.megaupload.com, 23. Januar 2012, 15:21 Uhr (von Iris Hofmann); Foto: flickr/Jed Hastwell (CC BY-SA 2.0)

Twitter und Co.: Zensur mit Hintertür?

Es scheint die Ära einer neuen Zensurstruktur angebrochen zu sein, die einem Spagat gleicht. Twitter macht den ersten Schritt, der Google-Dienst Blogger folgt. Droht eine Welt der Beschränkungen?

Antwort auf SOPA und Co. – Das Darknet

Während SOPA, PIPA und ACTA für Angst und Schrecken sorgen, flüchtet sich so manch einer in die dunklen Seitengassen. Abseits der bekannten Infrastruktur findet sich eine Online-Parallelwelt. Willkommen im Darknet.

Neues Traumpaar? Internet und Politik.

Eine belastete Beziehung, die zwischen der Politik und dem Internet. Gerade auch in Deutschland. Nun entdeckt selbst die Bundesregierung das Internet für sich. In den USA ist man da weiter: Da spielt sogar Facebook Wahl-Orakel.

Das Internet ist Geschichte

Die Angst vor dem Internet ist so alt wie das Internet selbst: Datenschutz und Angst vor einem ‚Big Brother‘, der alles beobachtet. Aber mit jedem Post bei Facebook und Twitter schreiben wir Geschichte. Und die sollte erforscht werden.