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Kultur im Netz – Ein Spannungsfeld: Verkaufe gebrauchtes E-Book, wie neu

von Stefan Reuter

E-Books und mp3s dürfen im Gegensatz zu ihren analogen Vorläufern nicht weiterverkauft, verliehen oder vererbt werden. Zumindest nach der aktuellen Gesetzeslage. Auch für Hollywood-Stars werden keine Ausnahmen gemacht, weswegen Bruce Willis angeblich Apple verklagen wollte. Doch die Gesetzeslage ändert sich. Es könnte also bald wirklich Flohmärkte für digitale Kulturgüter geben.

Stirb langsam, Apple

Auch ein Action-Held vom Format eines Bruce Willis muss sich mit zunehmendem Alter Gedanken darüber machen, wie er seinen Besitz unter seinen Liebsten verteilen will. Der Star der „Stirb langsam“-Reihe will angeblich seine beachtliche Musiksammlung seinen drei Töchtern vererben – und darf das nicht, wie die Sun berichtete. Das Problem liegt darin, dass die besagte Sammlung auf iTunes erworben wurde.

Was vielen nicht bewusst ist: Mit dem „Kauf“ eines digitalen Musikstücks erwirbt der Kunde lediglich Nutzungsrechte, die mit dem Tod aufgehoben sind. Auch wenn die Nachricht, Willis wolle Apple deswegen verklagen, eine Ente war, hat sie einige Fragen über den Umgang mit digitalen Gütern aufgeworfen: Wem gehören meine mp3s? Kann ich digital erworbene Filme weiterverkaufen? Und warum darf ich meine E-Books nicht verleihen?

Warum es keinen digitalen Flohmarkt gibt

Noch mal auf Anfang. Wer alte Schallplatten,CDs, VHS-Kassetten oder Bücher auf Flohmärkten, über eBay oder sonstige Plattformen verkaufen will, darf das, da hier der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz gilt. Unter §17, Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes heißt es:

Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.

Mit dem Kauf eines gedruckten Buches wird also gleichzeitig auch das Recht erworben, diese Kopie weiterzuverkaufen. Und auch unentgeltlich an Familie und Freunde zu verleihen. Dasselbe gilt für Musik oder Filme, solange sie auf einem physischen Datenträger gespeichert sind. Ein E-Book oder ein mp3-Album aber ist an den jeweiligen User-Account gebunden, um so eine unrechtmäßige Weiterverbreitung zu verhindern. Immer mehr Menschen erwerben Musik, Literatur oder Filme ausschließlich digital. So stellt sich die Frage, warum diese Medien nicht wie ihre analogen Vorgänger gehandelt werden dürfen. In der Wirtschaftswoche (Nr. 40 vom 1.10.2012, Artikel Digitaler Flohmarkt) heißt es dazu:

So drängt sich der Verdacht auf, dass bei Amazon & Co. weniger technische Hürden dahinterstecken als vielmehr der Versuch, einen Zweitmarkt zu verhindern. Denn während benutzte CDs meist Kratzer haben und Bücher mit der Zeit regelrecht zerlesen werden, nutzen sich digitale Güter nicht ab. Eine Zweitverwertungsmöglichkeit von Produkten in identischer Qualität würde deren Preise deutlich drücken.

Dabei könnte die Branche selber durch mehr Kundenfreundlichkeit in diesem Bereich profitieren. Zum einen entfiele damit einer der Gründe, statt der digitalen Version lieber die gedruckte Form zu kaufen. Zum anderen ist gut vorstellbar, dass das durch den Zweitverkauf erworbene Geld in neue digitale Produkte investiert wird.

Ein wegweisendes Urteil

Am 3. Juli diesen Jahres urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass der Erschöpfungsrundsatz auch für gebrauchte Software-Lizenzen gilt, sie dürfen also wie gedruckte Bücher zum Verkauf angeboten werden. Der Software-Anbieter Oracle hatte die Firma Used Soft verklagt, die sich genau auf diese Art der Zweitverwertung von Software spezialisiert hat. Programme werden oft lediglich über Lizenzen, also den Erwerb von Nutzungsrechten veräußert. Somit kommen keine Kopien auf Datenträgern in Umlauf. Oracle sah sich durch die Zweitverwertung von Used Soft in seinem Verwertungsmonopol verletzt. Das Gericht befand aber, dass der Erwerb unbegrenzter Nutzungsrechte über eine Lizenz einer Kopie gleichkommt, egal ob sie in physischer Form vorliegt oder nicht.

Mit einem jeweils einzigartigen Lizenzschlüssel zur Aktivierung der Software ist schließlich sichergestellt, dass der Erstkäufer seine weiterverkauften Nutzungsrechte nicht mehr selbst in Anspruch nimmt. Aus juristischer Sicht ist eine Übertragung dieses Urteils auf digitale Kulturgüter durchaus möglich. Auch, wenn es um die Frage des Vererbens geht. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke, der in der auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei Wilde Beuger Solmecke arbeitet, sagt dazu:

Ob diese Entscheidung auf heruntergeladene Musik übertragbar ist, ist unter Juristen umstritten. Ich meine, dass eine solche Übertragbarkeit möglich ist. Gewissheit werden erst künftige Gerichtsentscheidungen bringen.“ Geht man also davon aus, dass Musik auf diese Weise übertragen werden kann, dann kann auch das Vererben nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen untersagt werden. „Aus den deutschen iTunes Nutzungsbedingungen ist ein solcher Wegfall der Lizenz im Todesfall ohnehin nicht ohne Weiteres ersichtlich.“

Vorbild USA

Wie ein entspannterer Umgang der Handelsriesen mit den Nutzungsrechten digitaler Medien aussehen könnte, zeigen zwei Beispiele aus den vereinigten Staaten.

Die Website ReDigi erlaubt ihren Usern, auf iTunes erworbene Titel weiterzuverkaufen. Bei Verkauf erhalten sie Gutschriften für ReDigi oder iTunes als Erlös. Die „gebrauchten“ Songs sind günstiger als Neuerwerbungen im iTunes-Store. Sie kosten nur 69 statt 99 Cent oder 1,29$, allerdings sind natürlich nur die Titel zu erstehen, die andere loswerden wollen. Eine spezielle Software sorgt dafür, dass der Verkäufer nach einer abgeschlossenen Transaktion keinen Zugriff mehr auf die entsprechende Datei hat, das gilt auch für etwaige Sicherheitskopien, zum Beispiel auf einem USB-Stick. Außerdem ist die Software dafür verantwortlich, dass nur legal erworbene Titel in Umlauf kommen. Den Befürchtungen um einen digitalen Schwarzmarkt wird damit der Wind aus den Segeln genommen.

Das zweite Beispiel liefert sogar Amazon selbst: In den USA ist es Kindle-Usern gestattet, ihre E-Books untereinander zu verleihen. Dazu müssen sie lediglich die E-Mail-Adresse des Ausleihers angeben, dieser darf dann bis zu zwei Wochen lang auf das Buch zugreifen. Der eigentliche Besitzer kann das für diesen Zeitraum nicht – ganz wie im echten Leben. Laut Wirtschaftswoche sollen beide Angebote im kommenden Jahr auch in Deutschland starten.

Fotos: flickr/roboppy (CC BY-NC-ND 2.0), flickr/warein.holgado (CC BY-NC-SA 2.0)

Verbotenes Hitler-Buch bald wieder im Handel?

 von Pascal Thiel

Es ist das schriftliche Zeugnis der dunkelsten Epoche der neuen deutschen Geschichte. Es wurde geliebt und bewundert, avancierte vom unbeachteten Werk eines einfachen Putschisten zur dogmatisch-unantastbaren „Bibel des Nationalsozialismus“. Und es wurde verachtet, ja gehasst und als Werk eines paranoiden Wahnsinnigen in die Tresore des Bayrischen Freistaats verbannt: „Mein Kampf“ von Adolf Hitler. Doch nun scheint sich das Blatt zu wenden – kommt es wieder in den Buchhandel?

Was ist denn schon wieder mit Hitler?

70 Jahre nach dem Tod seines Autors im Jahr 1945 könnte das Buch wieder öffentlich verkauft werden – am 1.1.2016 würden nach dem Urhebergesetz die Nutzungsrechte des Freistaats Bayern auslaufen. 70 Jahre nachdem Deutschland vom Wahn seines „Führers“ befreit wurde, sollen dessen Gedanken wieder Einzug in die hiesige Bücherwelt erhalten, die aber konträrer zu dessen „Geburtswelt“ der 1920er Jahre nicht sein könnte: Der europäische Nationalismus ist dem Supranationalismus gewichen, Deutschland hat seinen Weg zur Demokratie gefunden, die politische Bildung steht ganz oben auf der nationalen Agenda und die wirtschaftliche Lage ist entspannt. So sind Sorgen eines Wiederauflebens der nationalsozialistischen Ideologie unbegründet. Oder etwa nicht?

In diesem Punkt scheiden sich die Geister. Auf der einen Seite stehen die Gegner der Wiederveröffentlichung, vehement warnend, mit einem kommerziellen Vertrieb des Buches die Opfer des Nationalsozialismus zu verleumden und ein erneutes Aufflammen von nationalsozialistischem Gedankengut besonders in jugendlich-naiven Köpfen zu riskieren. Auf der anderen Seite argumentieren die Befürworter mit dem Vergleich zu anderen „Tyrannen der Geschichte“: Lenins „Staat und Revolution“ oder etwa die „Mao-Bibel“ sind früher wie heute leicht zu erwerben. Es müsse demnach als historisches Zeugnis der deutschen Geschichte auch „Mein Kampf“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Was nun?

An einem Kompromiss feilt nun mit finanzieller Unterstützung des bayrischen Wissenschafts- und Finanzministeriums eine Forschergruppe des Münchener Instituts für Zeitgeschichte. Unter der Leitung von Dr. Edith Raim wird eine wissenschaftlich kommentierte Version unter Einbezug der Situation der 1920er Jahre erarbeitet. Fraglich ist, ob diese Version die Aufmerksamkeit der geballten Öffentlichkeit erfahren kann oder in wissenschaftlichen Bibliotheken verstaubt.

Letzteres muss unbedingt verhindert werden. Denn bereits jetzt kursieren innerhalb und außerhalb des Internets Textversionen. Das Interesse an der Thematik wird spätestens zum 70. „Jubiläum“ von Hitlers Todestag und dem Kriegsende wieder aufflammen, zumal dann auch zeitnah „Mein Kampf“ seinen 90. Geburtstag feiert. Dieses Interesse muss gestillt werden – aber nur mit einer überarbeiteten Version. Mit Blick auf die Gesundheit der deutschen Demokratie kann die Priorität einer kommentierten, nicht instrumentalisierbaren Version nicht hoch genug gesetzt werden.

Doch ein Versuch, diesem nachzugehen, wurde bereits 2009 durch den Freistaat Bayern selbst im Keim erstickt: In der sogenannten Serie „Zeitungszeugen“ von dem englischen Verleger Peter McGee, sollte in einem Heft auch eine kommentierte Version von „Mein Kampf“ erscheinen. Doch München stellte sich quer und beharrte auf seinen Nutzungsrechten. Paradox: Dieses Heft mit dem Namen „Das unlesbare Buch“ ist nun zur Hälfte tatsächlich unlesbar, weil geschwärzt – nur die Kommentare sind lesbar, der eigentliche Text Hitlers nicht.

Auch wenn sich nun die Befürchtung aufdrängt, die Politik verbaue sich mit ihren rechtsstaatlichen Mechanismen die schnelle Lösung des Problems, sieht Dr. Edith Raim keinen Grund, sich über eine Renaissance Hitlers Gedanken zu sorgen:

Bonn war schon nicht Weimar und Berlin ist es erst recht nicht. Wir haben eine erfolgreiche Nachkriegs- und Demokratiegeschichte hinter uns. Seit Jahrzehnten fließt viel Geld in die politische Bildung. Wir sind heute in einer völlig anderen Situation.

Doch ungeachtet dieser „völlig anderen Situation“, bleibt die Frage, wer Hitlers Texte überhaupt noch braucht. Ist es angemessen, in unserer heutigen Zeit ein Buch mit derart hasserfüllten und weltverklärenden Textpassagen wie der folgenden zu veröffentlichen? 

„[…] Ein kleiner, aber mächtiger Teil der Erdbevölkerung wählte den Weg der Parasiten. Er sucht sich durch intelligente und heuchlerische Einfühlung und Überlistung in bodenständigen Volkstümern einzunisten, diese mit händlerischer Schlauheit um den Ertrag ihrer Arbeit zu bringen und durch raffinierte geistige Zersetzung der Selbstführung zu berauben. Die bekannteste und gefährlichste Rasse dieser Art ist das Judentum. […]“  

Die Antwort ist: Ja und nein. Ja, weil in der Geschichtswissenschaft ein großes Forschungsinteresse an Hitlers Texten besteht. Ja, um einer von Wissenschaftlern kommentierten Version die Chance zu geben, die ursprünglichen Texte zu relativieren. Und nein, da eine Instrumentalisierung des Buchs von rechtsradikalen Kreisen und somit die Entstehung bzw. das Wiederaufleben eines neuen Hitler-Kults droht.

Die Diskussion, wie genau mit „Mein Kampf“ verfahren werden soll, steckt noch in den Kinderschuhen. Klar ist, dass eine kommentierte Version in den Handel kommen wird, doch alle andere ist ungewiss.

Foto: flickr/Gilderic Photography, flickr/Michael Dawes

Quelle: Internet

von Alexander Karl

Dieses Internet ist wirklich überall! Selbst in den Nachrichten wird nicht nur davon gesprochen, sondern auch daraus zitiert. Oder man versucht es zumindest. So wie am heutigen Tag das ZDF in seiner Nachrichtensendung „heute“. In Syrien treffen UN-Beobachter ein, eigentlich herrscht Waffenruhe, doch in Homs wird weiter gekämpft. Letzteres ist auf verwackelten Bildern zu sehen. Die Quelle der Bilder wird mit „Internetvideo“ angegeben.

Das ist in etwa so, als schreibt man in seiner Doktorarbeit als Quelle „Bibliothek“. Oder als würde auf Zugfahrplänen „irgendwo“ stehen. Oder als hätten die Medienschaffenden keine Ahnung vom Urheberrecht.

YouTube und so

Manche Redaktion geben als Quelle – und diese wird es wahrscheinlich auch im Fall des „Internetsvideos“ des ZDF sein – YouTube an. Das ist wiederum so als würde man in seiner Doktorarbeit „Regale 1 bis 2000“ oder auf dem Fahrplan „irgendwo in Berlin“ schreiben. Also kaum hilfreicher als die Angabe „Internetvideo“. Ferner ist es ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht.  Von Seiten Googles, YouTubes Mutterkonzern, heißt es in den Nutzerbedingungen:

  • Erwähne den Content-Eigentümer. Obwohl YouTube eine Lizenz zur Verbreitung des Contents, ist der YouTube-Nutzer der Eigentümer des Contents. Wenn du ein Video verwenden möchtest, empfehlen wir, den Nutzer direkt zu kontaktieren und einen entsprechenden Hinweis anzugeben, indem der Nutzername oder der echte Name des Nutzers angezeigt wird.
  • Erwähne YouTube beim erneuten Senden des Videos. Wenn du ein YouTube im Fernsehen zeigst, achte darauf, dass YouTube erwähnt und ein entsprechender Hinweis zu sehen ist. Wir haben das offizielle YouTube-Logo hierfür zum Download zur Verfügung gestellt.

Denn, liebe Fernsehmacher und Medienschaffende, das Urheberrecht, welches sonst so gerne ins Feld geführt wird wenn es um Musik, Fernsehen oder nachrichtliche Meldungen geht, gilt auch für Online-Content wie YouTube-Videos oder Blogs. Das weiß mittlerweile sogar die Autorin Helene Hegemann, in deren Buch „Axolotl Roadkill“ die Quellenangaben zu ihren Inspirationen mittlerweile zu finden sind.

Denn wie jeder Erstsemester lernt: Das A und O jeder (wissenschaftlichen) Arbeit ist ein genauer Nachweis der Quellen. Und eben nicht „irgendwo im Internet“.

Foto: Flickr/Jeffrey Beall (CC BY-ND 2.0)

Quo vadis, Urheberrecht?

Dank ACTA wird derzeit über das Urheberrecht debattiert – und das ist gut so. Denn auf Facebook und Co. brechen wir jeden Tag massenhaft das Gesetz. Welchen Sinn hat das Urheberrecht dann überhaupt? Und wo könnte uns der Konflikt hinführen?

Der Kampf um die Kohle – Kreative im Internet

von Sandra Fuhrmann

Ein Blick in die Zukunft – was würden SOPA und Co. für Kreative wirklich bedeuten?

„Pervers. Antiliberal. Antiinnovativ.“ Die Kommentare, die man im Internet zu den neuesten Gesetzesplänen der Regierungen findet, sind meist wenig schmeichelhaft. Die verschiedenen Protestaktionen der letzten Wochen haben sie erst auf den Bildschirm des öffentlichen Interesses geholt:  ACTA, SOPA und PIPA. Ob schwarze Seiten bei Wikipedia oder bei Straßendemonstrationen in Polen. Bei Internetnutzern, Anbietern von Internetseiten und sogar verschiedenen Parteien regt sich heftiger Wiederstand gegen die geplanten Abkommen die der Internetpiraterie weltweit zu Leibe rücken sollen.

Wer bereits von den Gesetzen gehört hat, kennt auch die wesentlichen Kritikpunkte: Behinderung von Innovationen und Meinungsfreiheit, Überwachung der Nutzer, keine Transparenz beim Entstehungsprozess der Abkommen und eine Behinderung des Kulturaustauschs. „Gesetze, die die Reichen reich halten sollen und die Armen arm“, heißt es im selben Kommentar, der unter einem Online-Artikel der Zeit zu finden ist. Gerechter Zorn gegen eine ungerechte Sache?

Zumindest in Internetnutzerkreisen scheint es darüber wenig Zweifel zu geben. Doch bei aller Empörung: Ist der Grundgedanke, der hinter ACTA und Co. steht tatsächlich so schlecht? Schließlich haben die Gesetze letztendlich nichts anderes zum Ziel, als die Überwachungskamera im Supermarkt um die Ecke: Das Eigentum derer zu schützen, denen es rechtmäßig zusteht.

Im Kreuzfeuer

Der deutsche Journalist Christoph Keese bezieht in seinem Blog „der Presseschauder“ kritisch zu den Protesten Stellung:

Bei der Durchsetzung des Urheberrechts geht es eben nicht um Zensur, sondern um den Schutz von Kreativen vor Ausbeutung. Urheberrechts-Aktivisten wollen, dass nicht Kim Schmitz sich eine neue Villa und fünf neue Coupés zulegt, sondern dass Wolfgang Blau genug Redakteure hat, um vernünftig arbeiten zu können.

Damit setzt er sich prompt einem Kreuzfeuer aus Gegenargumenten und Kritik aus.  Zum Großteil beruhen Keeses Argumente auf Überlegungen, die für alle schwer nachvollziehbar sein dürften, die sich nicht von Studien- oder Berufswegen aus mit Umwandlungsraten, Grenz- und Vollkosten oder Deckungsbeiträge auskennen. Kurz zusammengefasst lautet Keeses Fazit, dass mehr Piraterie zwangsläufig zu einem Rückgang der Produktion und damit zum Aussterben der professionellen Künstler führen muss.

Wie hoch der Schaden ist, beziffert die Welt: 1,2 Milliarden Euro für Deutschland, 1,7 Mrd. für Frankreich, 9,9 Mrd. für alle EU-Länder zusammen. In den USA sind die Zahlen sogar noch verheerender: Zwischen 200 und 250 Milliarden US-Dollar Verlust jährlich und der Abbau von 750.000 Arbeitsplätzen. Es liegt also nahe, Keese recht zu geben. Doch es bleibt ein aber…

Ja, aber..

Ja, aber wie kommen diese Zahlen überhaupt zustande? Hätte jeder, der Musik illegal herunterlädt, die CD tatsächlich gekauft, wenn ihm diese kostenlose Möglichkeit nicht zur Verfügung stünde? Die Zahl an illegalen Kopien mit der Verlustmenge zu korrelieren scheint unangemessen.

And there’s another problem: even in the instances where Internet piracy results in a lost sale, how does that lost sale affect the job market? While jobs may be lost in the movie or music industry, they might be created in another. Money that a pirate doesn’t spend on movies and songs is almost certain to be spent elsewhere.

Diese These ist sicher ein interessanter Gedanke. Allerdings ist fraglich, ob man so weit gehen möchte zu behaupten, dass Online-Piraterie Arbeitsplätze in anderen Branchen schafft. Die Annahme, dass nicht für Musik oder andere Inhalte ausgegebenes Geld automatisch in andere Produkte investiert wird, scheint ein wenig wage. Den betroffenen Künstlern würde das, ganz nebenbei, wenig nützen. Der Vorschlag ihren Beruf an den Nagel zu hängen und stattdessen in eine lukrativere Branche zu wechseln, dürfte bei ihnen auf wenig Euphorie treffen.

Der Mythos

Eine Studie der Harvard Business School aus dem Jahr 2009, in der festgestellt wird, dass sich die Zahl der Musikproduktionen seit dem Jahr 2000 jährlich mehr als verdoppelt hat jedoch, stützt die Anti-ACTA-Argumente. Die Musikindustrie versucht demnach lediglich den Mythos von den Schäden durch Internet-Piraterie aufrecht zu erhalten. Ganz ähnliche Aussagen kommen interessanterweise von manchen Produktionsfirmen und Künstlern selbst. So ist Mikael Hed, Chef der Firma Rovio Mobile, die durch das Social Game „Angry Birds“ bekannt wurde, der Meinung, dass die Popularität von Produkten durch die Verbreitung über Piraterie sogar gesteigert werden könnte. Rovio Mobile wolle aus den Fehlern der Musikindustrie lernen, so Hed und behandle seine Kunden aus diesem Grund als Fans.

Eine „teure und teilweise auch überflüssige Verwertungskette“ nennt Sänger und Labelinhaber Bruno Kramm viele Berufe in der Musikindustrie. Seine Band „Das Ich“ habe für ihre Tournee im Jahr 2000 gerade einmal 97 Mark von der GEMA erhalten. Der Verteilungsschlüssel bevorzuge automatisch große Rechteinhaber wie beispielsweise Dieter Bohlen. Da durch das Internet jedoch jeder zu seinem eigenen Produzenten werden kann, bieten sich dadurch ganz neue Möglichkeiten. Kramm bezeichnet es als ein „demokratisches und unermessliches Promotionsinstrument“.

Müssen es also tatsächlich gleich die ganz harten Geschütze sein? Nicht einmal Keese bestreitet, dass einige Formulierungen bei ACTA zu wünschen übrig lassen. Genau gesagt, würde das Abkommen das Promotion-Instrument Internet in seiner Unermesslichkeit massiv beschneiden. Dass es auch andere Mittel und Wege gibt, dafür ist die Band „The Indelicates“ der Beweis. Die Briten bieten ihre Songs kostenlos zum Download an und schlagen ihren Fans vor, einfach so viel dafür zu zahlen, wie ihnen der Song wert ist – und das offenbar mit Erfolg.

„Das Gesetz ist der Freund des Schwachen.“ Vielleicht trifft dieses Zitat auf ACTA nicht unbedingt zu. Aber schließlich gab es zu Zeiten Schillers auch noch kein Internet. Also halten wir uns doch lieber an Montesquieu, der sagte „Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist.“ und vergessen dabei nicht, dass die Zahlen, die über die Verluste kursieren, sich teilweise um Milliardenbeträge voneinander unterscheiden.

Fotos: flickr/See-ming Lee (CC BY-SA 2.0) , flickr/AK_74 (CC BY-NC-SA 2.0)