„Springer-Lobby“ und „Nazi-Boom“ – das Leistungsschutzrecht
von Sebastian Seefeldt
Es war am 4. März 2012: Der Koalitionsausschuss macht erste deutliche Schritte in Richtung Leistungsschutzrecht. Kurz darauf standen – virtuell – die Straßen in Flammen. Eine Welle der Empörung und der Ungläubigkeit ging durch das Netz: Von Springer-Lobby bis hin zum NPD-Boom, wie ihn Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (Bündis 90/Die Grünen) prognostiziert, ist die Rede. Was soll man also von diesem „Leistungsschutzrecht“ halten – und was ist das überhaupt?
Schnipsel-Krise
Viele große Verlage nehmen eine klare Pro-Leistungsschutz-Stellung ein, beispielsweise der Cheflobbyist Christoph Keese. Die immer wiederkehrenden Argumente der Verlage scheinen logisch: So genannte Snippets, also kurze Textauszüge (Schnipsel) einer Webseite, werden kommerziell von News-Aggregatoren genutzt, ohne dass die Verlage eine Gegenleistung erhalten. „Mit dem Leistungsschutzrecht wollen sich die Verleger ihre verlegerischen Investitionen in Organisation, Vermarktung, Personal und Vertrieb schützen lassen“ (sueddeutsche.de). Schwarz-Gelb reagiert: „Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten. Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen“, so hieß es im Koalitionsausschuss am 4. März 2012. Klingt doch vernünftig – wo liegt also das Problem?
Von Igeln und Schlüsseln
In Zeiten, in denen die Zeitungsbranche mit einem ständigen Rückgang der Auflagen kämpfen muss, ist das Bestreben nach neuen Einnahmequellen doch nur eine logische Folge. Das Leistungsschutzrecht sieht hierzu eine Verwertungsgesellschaft vor, welche die Gelder einzieht und anschließend anhand eines speziellen Schlüssels an die Verlage austeilt. Dass der Normalbürger bei dem Wort „Verwertungsgesellschaft“ erst einmal zusammenzuckt, ist – GEMA sei Dank – nicht weiter verwunderlich. Der Koalitionsausschuss versprich aber „die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei“. Der Normalbürger ist also nicht betroffen? Der Schein trügt.
Der angewandte Schlüssel zur Verteilung der Einnahmen könnte eine Lawine ins Rollen bringen, deren Ausmaße sich unserer Vorstellung entziehen. Ein mögliches Zukunftsszenario der FAZ sieht im Leistungsschutzrecht den Untergang der Zeitungen. Was gewagt klingen mag, ist dennoch logisch. News Aggregatoren wie Google News sorgen dafür, dass zahlreiche User auf die Seiten der Zeitungsbranche landen, was wiederum ein Plus in den Einnahmen der Onlinewerbung zur Folge hat. Wäre demzufolge ein symbiotisches Zusammenleben, ein Geben von Usern und ein Nehmen von Werbeeinnahmen nicht die bessere Lösung?
Weiterhin fraglich bleibt der Ausschüttungsschlüssel – wer bekommt wie viel? Ein Kriterium hierfür wird sicherlich die Reichweite der jeweiligen Zeitung sein. Die 10 größten Verlage würden sich demnach knapp 60% der Einnahmen teilen, wohingegen sich viele kleine Regionalzeitungen mit dem Rest begnügen müssten. Die Folge: Die Großen werden noch größer, die Kleinen werden aufgekauft oder gehen schlichtweg bankrott. Glaubt man nun Tabea Rößner, schafft genau diese Situation den Nährboden, auf dem die NPD ihr Gedankengut säen kann.
Mittlerweile haben sich Organisationen gegen das Leistungsschutzrecht zusammengetan, beispielsweise die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL), welche interessanterweise von Google unterstützt wird. Auf ihrer Seite findet sich eine Pro- und Kontra- Argumentation der Debatte (natürlich aus der Sicht der Kontra-Fraktion).
Netzneutralität in Gefahr
Auch die Netzneutralität und Infrastruktur scheinen gefährdet zu sein, wie Georg Nolte berichtet.
Das von den Presseverlagen geforderte Verbotsrecht in Bezug auf Snippets zielt letztlich auf ein Kernelement der Internetarchitektur, nämlich der Möglichkeit, frei zugängliche Inhalte im Internet durch die Verwendung von Hyperlinks zu vernetzen. Betroffen wären nicht nur Anbieter von Suchmaschinen, sondern jeder, der unter Zuhilfenahme kurzer Snippets auf Verlagserzeugnisse verlinkt.
[…]
Zudem würde eine Suchmaschinenbetreiber – und ggf. auch Accessprovider – treffende Vergütungspflicht zugleich in empfindlicher Weise in die Neutralität der Netzinfrastruktur eingreifen und den Grundsatz der „inhaltsneutralen Bereitstellung“ solcher Dienste in Frage stellen.[…]Diese ließe sich nicht gewährleisten, wären
derartige Dienste im Hinblick auf die Zugriffseröffnung bzw. -erleichterung Verbots- oder Zahlungsansprüchen einer bestimmten Gruppe von Contentanbietern ausgesetzt.
Gerade in Aufgaben der öffentlichen Meinungsbildung ist es fraglich, ob ein derart weitreichender Eingriff wie das Leistungsschutzrecht gerechtfertigt ist. Google und Co. haben es vorgemacht: Mit guten Inhalten kann im Internet Geld verdient werden – das Leistungsschutzgesetz sorgt allerdings für ein Verharren im alten System, statt Innovationen im journalistischen Bereich zu fördern.
Gerade für Blogger stellt das Leistungsschutzrecht eine ACTA gleichkommende Zensur da, schließlich basiert das Bloggen meist auf dem Zusammenfügen von bestehenden Inhalten. Wenn also ein Blogger eine Werbeanzeige auf seiner Seite schaltet – gilt er dann noch als Privatanbieter oder schon als gewerblich und fällt somit unter das Leistungsschutzrecht? In Anbetracht der Gier, die die großen Verlagshäuser an den Tag legen und unter den Bedingungen einer Regierung, die Wachs in den Händen der Lobbyisten zu sein scheint, ist die Antwort wohl klar: Salut Zensur und adieu freies Internet – schon wieder.
Foto: flickr/yago1.com (CC BY-NC-ND 2.0), flickr/Maria Reyes-McDavis (CC BY 2.0)
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!