Tschüss Megaupload, Hallo SOPA & PIPA!
von Iris Hofmann
Du hast eine Datei, die du via Internet mit einem Freund teilen willst? Kein Problem, wozu gibt es Filesharing-Dienste? Datei hochladen, Link dazu verschicken, fertig – und das alles völlig legal. Natürlich nur, solange die Datei nicht urheberrechtlich geschützt ist. Doch das Urheberrecht wurde den Betreibern von Megaupload nun zum Verhängnis. Der bekannte Filehoster wurde wegen Verdachts der Piraterie aus dem Netz genommen – Verhaftung mehrerer Verantwortlicher der Webseite inklusive.
Ein millionenschweres Geschäftsmodell
Was Megaupload von anderen Filehostern wie beispielsweise Dropbox oder Rapidshare unterschied, war das Geschäftsmodell. Im Gegensatz zu ihnen bot Megaupload seinen Nutzern ein sogenanntes „Belohnungsprogramm“ an. Neben den kostenlosen Upload-Möglichkeiten mit wenig Kapazität legten sich Uploader auch die kostenpflichtigen Premium-Accounts von Megaupload zu. Nun galt es, so viele Downloads wie möglich zu erzielen, denn ab einer gewissen Anzahl von Downloads wurde der Uploader mit einem Geldbetrag belohnt.
Je beliebter also die zum Download angebotene Datei, desto mehr Einnahmen für den Uploader. Eine schöne Motivation, Uploads so ansprechend wie möglich zu gestalten. Und was könnte für Nutzer ansprechender sein, als der Download einer Datei, die sonst nur käuflich zu erwerben ist und auf diese Weise kostenlos auf dem Computer landet? Da die Urheberrechtsinhaber dieser Dateien aber kein Geld bekamen, war das leider eine illegale Aktivität.
Fraglich ist natürlich, inwieweit die Betreiber Bescheid wussten beziehungsweise an den illegalen Deals beteiligt waren. Sie selbst weisen zwar alle Vorwürfe von sich, aber laut US-Behörden wurden E-Mails entdeckt, die den Verdacht der vorsätzlichen Piraterie bestätigen.
Kann ein Filehoster überhaupt illegale Uploads verhindern?
Grundsätzlich gilt: Jein.
In Deutschland haben Filehoster eine bestimmte Prüfungspflicht. Sie müssen Filter einsetzen, die mögliche illegale Inhalte erkennen, und Inhalte von ihren Servern löschen, wenn das die Rechteinhaber fordern. Trotzdem ist es unmöglich, den kompletten Inhalt zu prüfen. Filesharing-Dienste bewegen sich daher in einer rechtlichen Grauzone, die bisher geduldet wurde, nun aber Gefahr läuft, von den US-Behörden verboten zu werden.
SOPA & PIPA – Umstrittene Gesetzesvorlage der US-Behörden
Denn die beiden Gesetzesvorlagen SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Project IP Act)sollen nun umgesetzt werden, um Urheberrechte im Internet stärker zu schützen und ihren Missbrauch zu bekämpfen. Allerdings werden die Anti-Piraterie-Gesetze derzeit von vielen Seiten kritisch diskutiert. Am Mittwoch, dem 18. Januar 2012, fand der Protest gegen die Gesetzesvorlagen seinen Höhepunkt im sogenannten „Blackout-Day“. Die englischsprachige Version von Wikipedia sowie viele andere Webseiten blieben aus Protest 24 Stunden lang schwarz. Unter anderen Wikipedia, Google und wordpress.org erläuterten auf ihren Seiten die Gründe des „Blackouts“ und forderten die Menschen auf, Petitionen zu unterzeichnen, um SOPA und PIPA zu verhindern. Die Webseite sopastrike.com veröffentlicht nun Fakten zum Internetstreik. Zehn Millionen Menschen unterzeichneten Online-Petitionen gegen die Gesetzesvorlagen und über 115.000 Webseiten beteiligten sich am Internetstreik. Natürlich wurde auch via Twitter viel protestiert und diskutiert. Allein am Blackout-Day wurden über 2 Millionen Mal „#sopa“, „#pipa“ und „#wikipedia“ getwittert.
Die Proteste zeigten schließlich Wirkung. US-Senator Harry Reid twitterte am 20. Januar, dass die Abstimmung über den „Project IP Act“ zunächst einmal verschoben wird. Auch die Gesetzesvorlage „Stop Online Piracy Act“ wird vorerst gestoppt. Die Entwürfe sollen nun nochmal überprüft und teilweise abgeändert werden.
Aber warum rufen die Vorlagen überhaupt so viel Protest hervor?
Kritiker vermuten, dass das Gesetz nicht nur der US-Regierung, sondern auch der Unterhaltungsindustrie eine umfassende Internetzensur erlauben würde. Auf den ersten Blick recht einleuchtend wirkt, dass SOPA Webseiten als urheberrechtsverletzend einstuft, wenn der Betreiber „kriminelle Verstöße“ gegen das Urheberrecht „ermöglicht oder selbst begeht“. SpiegelOnline mutmaßt aber, dass die Regelungen leicht ausgenutzt werden könnten. Zum Beispiel könnte man gegen Enthüllungsplattformen wie WikiLeaks, die vielen Politikern ein Dorn im Auge sind, spielend leicht vorgehen, denn WikiLeaks etwa hatte erst vor kurzem urheberrechtlich geschützte Handbücher für Überwachungstechnologie online gestellt. Zudem müssten Filehoster ihre Dienste aufgeben, da sie grundsätzlich die Möglichkeit zum Upload urheberrechtlich geschützter Inhalte bieten. Aber nicht nur Filehoster hätten ein Problem. Allgemein müsste künftig jede Seite, die es Nutzern ermöglicht, sich aktiv einzubringen und somit auch Urheberrechtsverstöße zu begehen, jeden einzelnen Inhalt überprüfen. Wie sollten Facebook und Co. diese Aufgabe stemmen?
Da laut SOPA-Gesetz sogar die Reproduktion urheberrechtlich geschützter Inhalte verboten wäre, würde man sich strafbar machen, indem man im Internet einen selbst nachgesungenen Song veröffentlicht.
Natürlich ist es wichtig, die Rechte von Urhebern zu schützen, da diese besonders im Internet durch die schnelle und leichte Reproduzierbarkeit von Daten gefährdet sind. Trotzdem müssen die US-Behörden einen Weg finden, der keine Zensur beinhaltet, denn sonst werden allgemeine Rechte gefährdet.
Screenshot: www.megaupload.com, 23. Januar 2012, 15:21 Uhr (von Iris Hofmann); Foto: flickr/Jed Hastwell (CC BY-SA 2.0)
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