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Jennifer Raffler | PR-Referentin
/in Alumni-Portraits, Archiv, Medienpraxis, Neueste Beiträge/von Anna RoloffKreativer, was bist du wert?
/0 Kommentare/in Archiv/von Redaktionvon Gastautor Jan Nowak
„Er ist alt und trägt einen grauen Kittel und sein Selbst bleibt vollkommen unausgedrückt. Der holt mir keinen Kaffee und erzählt sich dabei eine Geschichte oder träumt von einem diffusen Bereich, der allen offen steht. Der holt mir einfach nur meinen Kaffee. Der schreibt einfach seine Probenpläne. […] Das ist keine Katastrophe für den zu altern, der altert in einem klar definierten Job und nicht in einem diffusen Versprechen.
[…]
Wie viel mehr aber könnte der hippe Praktikant aus Entfremdung gewinnen. […] Irgendwer muss dem erzählt haben, dass es ihn ernährt, er selbst zu sein. In einer Sprache, die ihm nicht gehört, in der aber die Dinge lesbar sind für ihn. Hier müssten aber Körper Texte reden, in denen sie vorkommen.“
So beginnt der deutsche Regisseur René Polleschs seinen Text Lob des alten litauischen Regieassistenten im grauen Kittel. Pollesch hat ihn für die jungen Kreativen unter uns geschrieben. Ein unangenehmer, seltsamer Text. Seltsam, weil er jemanden beschreibt, der durch den Versuch, gar nicht erst er selbst zu sein, etwas von sich retten kann; während ein Anderer beim Versuch, sich selbst zu verwirklichen, doch nur das Gegenteil erreicht.
Eine mutige These?
Und ob! Nicht bloß mutig, fast schon verrückt, doch zumindest vollkommen unzeitgemäß, magst du vielleicht behaupten. Und ein bisschen hast du womöglich auch recht. Denn unsere Kultur, die Zukunft unserer Gesellschaft lebt doch schließlich von jungen Menschen mit großem Willen zum Ausdruck! Keine Frage.
Wer heute Abitur hat, dem ist die Selbstverständlichkeit einer selbstverwirklichenden Tätigkeit ja quasi in die Wiege gelegt. Nicht das Geld, schon allein unser Interesse am eigenen Interessantsein motiviert uns oft zu Höchstleistungen. Ein Leben, das zu jedem Zeitpunkt eine selbstgeschriebene Geschichte erzählt. In keiner Generation hat die unabhängige Autorenschaft der eigenen Autobiografie eine größere Rolle gespielt, als in der Unsrigen.
Das sah vor etwa fünfzehn Jahren noch ganz anders aus. Damals schon prognostizierte uns Richard Sennett den „flexiblen Menschen“ und mit ihm den Untergang von Tugenden, wie Treue und Verantwortungsbewusstsein. Schuld daran sei nach Sennett der Turbokapitalismus unserer Zeit und mit ihm die Jagd der Unternehmen nach noch schnelleren Gewinnen. Aus Berufen mache man erst „Jobs“ und später „Projekte“. Die Nachfrage nach reaktionsschnellen und anpassungsfähigen jungen Leuten wachse. Doch auch die Beziehungsarmut und Einsamkeit dieser Menschen müsse dadurch gewachsen sein, so Sennett. Sennetts düstere Prognosen gingen damals um die Welt. 2013 macht sich scheinbar keiner mehr Sorgen um unser flexibles Dasein.
Was hat sich verändert?
Wir doch sicher nicht!? Weder damals noch heute will irgendjemand freiwillig Polleschs ausdruckslosen Regieassistenten im grauen Kittel spielen. Was sich aber optimiert hat, ist das Geschäft mit unserer Selbstverwirklichung. Weil uns nichts wichtiger ist, als die Entfaltung unserer Persönlichkeit, unserer Unabhängigkeit und unserer Freiheit, hat die Kreativwirtschaft “flexible“ Arbeitszeitmodelle, die “Abflachung“ von Hierachien und noch mehr “Komfort“ am Arbeitsplatz geschaffen, anstatt flächendeckend Löhne zu erhöhen, die Workload des Einzelnen zu verringern, oder gesicherte Arbeitsverhältnisse zu garantieren. Für den Sozialforscher Axel Honneth entsteht hier ein ganz neues Anspruchsystem. Wem man gestattet, Telefonkonferenzen wie bei Google gechillt in der Hängematte zu führen, im unternehmenseigenen Fitnessstudio zu entspannen oder die angeblich hippsten Projekte zu leiten, von dem darf man wohl auch erwarten, sich zu einem lächerlichen Gehalt und unmenschlichen Arbeitszeiten den letzten Tropfen Kreativität (wenn man das denn so nennen darf) aus den Fingern zu saugen.
Arm, aber trotzdem nicht sexy?
Vielleicht ist es endlich an der Zeit, dass wir jungen Kreativen uns überlegen, wie viel unsere Ideen, unsere Ideale, doch vor allem wir selbst uns und der Welt wirklich wert sein möchten. Eben diese Wertvorstellung muss jetzt unbedingt auch öffentlich diskutiert werden. Ein offener Studentenbrief der Hochschule Pforzheim an deutsche Agenturen zeigt, wie es gehen könnte. Denn erst, wenn wir unseren eigenen Marktwert überdenken, erinnern wir uns vielleicht daran, dass Glück nicht bloß die große Selbstverwirklichung, sondern vor allem soziale und ökonomische Sicherheiten bedingt. Weil es, wie Pollesch schreibt, „nichts bringt, dauernd Selbst anzuhäufen, wenn uns das Kapital fehlt. […] Denn, was über uns hinausgeht, ist nicht das Heroische. Was über uns hinausgeht, ist das andere Leben. Etwas, das von sich zeugt, ohne Ausdruck, ohne Erinnerung.“
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Foto: flickr.com/joerpe (CC BY-ND 2.0)
Senett, R. (2000). Der flexible Mensch.
Menke, C. & Rebentisch, J. (2012). Kreation und Depression. Freiheit im gegenwärtigen Kapitalismus.
„Stalk me tender“: Interview mit Vincent Schmidlin von Scholz & Friends
/0 Kommentare/in Archiv/von Alexander KarlInterview: Alexander Karl und Sandra Fuhrmann
Kamera: Sanja Döttling
Schnitt: Pascal Thiel
Autor will Blogger wegen schlechter Rezensionen verklagen
/0 Kommentare/in Archiv/von Alexander Karlvon Alexander Karl
Ein Autor und dessen Verlegerin wollen eine Bloggerin verklagen, weil sie eine schlechte Rezension über ein Buch verfasst hat? Nein, das ist kein Witz, es scheint bittere Realität zu sein! Während sich die Bloggerin auf die Meinungsfreiheit beruft, wittert der Autor mafiöse Strukturen. Aber der Reihe nach.
Eine Rezension – und die Klage droht
Der Blog Bücherzeit bespricht das Buch „Twin-PRYX. Zwillingsbrut“. Die Bloggerin Myriel gibt offen zu, nur 90 Seiten des 900 Seiten starken Werks gelesen zu haben: „Denn auf diesen Seiten sind mir schon so viele Dinge aufgefallen und haben mir quer im Magen gelegen, so dass ich gar nicht erst wissen möchte, wie es weiter geht.“ Dementsprechend fällt auch die Rezension aus: „Noch einige mehr dieser Ungereimtheiten sowie eine ziemlich schwerfällige Sprache haben die Lektüre für mich zu einer Qual gemacht, so dass ich nicht mal ein Zehntel dieses Ziegelsteins geschafft habe. Daher kann ich auch kein einziges Indianer-Armband für unsere Dracula-Nachfahren vergeben.“
Das ist für einen Autor vielleicht nicht schön zu hören, aber nun mal eine Kritik, mit der man Leben muss, wenn man ein Buch schreibt. Anscheinend nicht für John Asht. Denn er antwortet im Kommentarfeld:
Damit jedoch nicht genug! Denn die Verlegerin schaltet sich nun ein (hier der komplette Antwortpost). Kurz gesagt wirft sie der Bloggerin eine „feindliche und destruktive Kampagne“ gegen Autor und Verlag vor, kritisiert den „Decknamen“ (man nennt es im Internet auch Nickname) und hält es für nicht professionell, bereits nach 90 Seiten aufzugeben. Während sich die Bloggerin auf den Artikel 5 des Grundgesetzes beruft, kontert die Verlegerin erneut: „Es tut mir leid, Ihnen sagen zu müssen, dass ich mich John Asht anschließen werde und ab Montag gerichtlich gegen Sie vorgehe, falls Sie diese Rezension nicht sofort entfernen.“
Meinungsfreiheit oder Narrenfreiheit?
Soweit zur ersten Runde. Doch John Asht lässt das nicht auf sich sitzen und schreibt in seinem Blog wiederum:
Heute aber, im zweiten und vielleicht auch letzten noch freien Internetjahrzehnt, kann jeder veröffentlichen, was er will – egal ob er etwas drauf hat oder auch nur eine frustrierte Niete ist: Er veröffentlicht vor allem Texte, weil’s nix kostet – und weil er irrtümlich glaubt, dass das „Freie Internet“ einen vor Strafverfolgung schützt – oder weil er „Meinungsfreiheit“ mit „Narrenfreiheit“ verwechselt.
Es folgen einige diffamierende Worte gegen eine „Studienhopperin“ (anscheinend die Autorin des Bücherzeit-Blogs), deren Buch bei einem Verlag abgelehnt wurde und sich nun rächen will – mit einer schlechten Rezension. So schildert zumindest Asht die Vorgänge. Nun sind wir wieder an dem Punkt der Anzeige – wie John Asht sagt „wegen Verstoßes gegen § 15 UWG „Geschäftlicher Verleumdung““. Und weiter heißt es in einem Nachtrag: „Er [Ashts Blog] hat viel Staub aufgewirbelt und mir letztendlich den erhofften Beweis erbracht, dass es tatsächlich so etwas wie „Rezensenten-Mafia für geistig Arme“ gibt.“
Doch damit nicht genug. Asht schreibt auf seinem Blog weiter:
Nach drei Tagen Provozier-Blog ist nun die Falle definitiv zugeschnappt – der Jäger zählt seine Beute: etliche 700 Screenshots von kriminellen Negativ-Rezensionen meines Romans „TWIN-PRYX, Zwillingsbrut“ – samt Namen, Blogadressen, Homepages, Foren, Gruppen, etc. Kriminell darum, weil keiner dieser gehässigen Rezensenten jemals das thematisierte Buch in der Hand gehalten hat, geschweige denn gelesen. Und jetzt drehen wir ganz sachte den Spieß um – seine Spitze heißt UWG.
Doch die Spitze des Eisbergs ist noch nicht erreicht: Wie der Blog „Kotzendes Einhorn“ schreibt, finden sich in einer früheren Version des Blogbeitrags von Asht (hier als Screenshot) eine „explizit zweideutige Formulierung im Nachtrag zu Ashts Rant, die man als Vergewaltigungsaufruf missverstehen könnte“.
Noch einmal: Es geht hier um einen kleinen Verlag und einen Autor, die Rezensenten mit juristischen Schritten drohen – nämlich auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ich bin kein Jurist, doch schaut man sich einmal den Gesetzestext zum Thema „Geschäftliche Verleumdung“ an, kann ich als Laie keinen Verstoß erkennen – außer, man würde das Internet als einzigen Verstoß betrachten.
Denn dann wäre jede Amazon-Rezension potenziell geschäftsschädigend, jeder Kommentar zu dem YouTube-Video eines noch weitgehend unbekannten Künstlers könnte seine Karriere zerstören und so weiter. Um Ashts Überlegungen aber noch weiter zu drehen: Darf ich im Freundeskreis meine Meinung über ein Buch äußern, dass ich bisher erst angelesen habe? Darf ich auf Facebook einen Kommentar dazu posten? Darf ich behaupten, dass ich Justin Bieber nicht mag, obwohl ich nur eine Hand voll Songs von ihm kenne und nicht die komplett Diskografie?
Was vor oder hinter den Kulissen gelaufen ist oder in welcher Beziehung Autor und Bloggerin zueinander stehen, ist mir nicht bekannt. Vielleicht ist dies der Grund für den kleinen Skandal, vielleicht auch nicht. Fakt aber ist: Ein Autor, der sein Werk veröffentlicht, muss sich darauf gefasst machen, dass es nicht jedem gefallen kann. Es ist diskutabel, ob man für eine Rezension das Buch komplett gelesen haben muss – ich finde nicht. Denn Literaturagentur wie auch Lektoren lesen maximal fünf Seiten eines Buches, bevor sie zu einem ersten Urteil kommen – nämlich ob Potenzial vorhanden ist oder nicht. Wenn eine Leserin nach 90 Seiten kapituliert und dies offen zugibt, dann ist das ihr gutes Recht. Und kein Grund, um die deutschen Gerichte zu bedienen. Erschreckend ist zudem der Ton, mit dem Asht gegen Blogger zu Felde zieht: Denn ohne das Internet und die Möglichkeit zu bloggen, würde man auf sein Buch kaum aufmerksam werden und er selbst könnte seine Tiraden nicht öffentlich machen.
Übrigens: Im Internet formiert sich Widerstand gegen dieses Verhalten: Lesekreis.org, rezensionen-sam und natürlich zahlreiche Kommentare bei Bücherzeit. Und ich überlege mir gerade, ob das nicht eine (zugegeben schlechte) Werbekampagne ist…
Foto: flickr/Maria Reyes-McDavis (CC BY 2.0); Screenshot: buecherzeit.wordpress.com/2011/11/16/john-asht-twin-pryx-zwillingsbrut/ (24.01.2012)