Video-Portal gestoppt! Warum es kein deutsches hulu.com gibt

von Sandra Fuhrmann

Es hätte so schön werden können: Eine Internetplattform, auf der Filme, Serien und Shows kostenlos angeschaut werden können. Was erst einmal ein bisschen nach kinox.to klingt, ist ein von RTL und der ProSiebenSat.1 geplantes Projekt. Finanziert werden sollte die Video-on-Demand Plattform mit Werbung. Die Betonung liegt auf sollte. Am 8. August erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf die vorausgehende Entscheidungdes Bundeskartellamts, die Plattform fördere das marktbeherrschende Duopol der beiden Sender im Bereich Fernsehwerbung, für bestandskräftig.

Das jähe Ende einer Idee

Schon seit Jahren planen die beiden Sendergruppen eine gemeinsame Online-Video-Plattform. Im August 2010 kündigten sie das Projekt erstmals an. Die Shows, Filme und Serien sollten dabei aus dem eigenen Sendeprogramm kommen. Umstritten war jedoch besonders die Frage, wie offen die Plattform auch für andere Sender sowie fremde Video-on-Demand-Angebote sein sollte. Eigentlich war die Idee der beiden Sendergruppen, dass auch noch andere Anbieter das Angebot nutzen und somit ebenfalls von der Werbung profitieren können. Einen Anteil an den Werbeeinnahmen der fremden Anbieter würden die Konzerne nicht beanspruchen. Lediglich die Kosten, für technische Dienstleistungen auf der Plattform, hätten die anderen Anbieter an die Konzerne entrichten müssen. Doch die Forderung des Bundeskartellamts lautete schon im März 2011, die Konzerne dürften anderen Anbietern auf der eigenen Plattform keine „einschränkenden Vorgaben zu Verfügbarkeitsdauer, -zeitpunkt und zur Qualität der Angebote“ machen. RTL und ProSiebenSat.1 legten damals Beschwerde ein – welche nun vom Oberlandesgericht abgewiesen wurde.

Die Begründung: Mit der Gründung der Plattform würden RTL und ProSiebenSat.1 ihr Duopol in Sachen Fernsehwerbung weiter ausbauen. Gemeinsam haben die drei großen Privatsender einen Marktanteil von 30 bis 50 Prozent – das aber auch nur im engen Bereich der In-Stream-Video-Werbung, also bei der Werbung, die in das Video an sich eingebunden ist. Doch die Probleme, so schreibt Prof. Dr. Thomas Hoeren von der WWU Münster, der auch Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht ist, liegen noch woanders: „Bis heute ist es nicht richtig gelungen, empirisch haltbar verschiedene Märkte im Fernsehwerbungsbereich sauber herauszuarbeiten. Einen einheitlichen Markt für Fernsehwerbung gibt es nicht.“

Prof. Dr. Thomas Hoeren schreibt weiter:

Die Gerichte tun sich schwer, das Internet als technischen Raum für unterschiedlichste Märkte überzeugend wahrzunehmen. Gespannt sein darf man auch auf die Begründung der Richter, warum sie in der Zusammenarbeit von RTL und Pro7Sat1 ein Duopol sehen; denn zwischen den beiden Unternehmen herrscht ein heftiger Wettbewerb im Fernsehgeschäft.

Andere Ländere, andere Videoportale

Andere Länder scheinen in dieser Hinsicht weit liberaler als Deutschland. Hulu nennt sich das amerikanische Vorbild für die Video-on-Demand Plattform. Viele Anbieter aus der TV- und Filmbranche liefern die Inhalte für die Webseite, die schon im März 2007 an den Start ging. Zum Team gehören namhafte Konzerne wie die Walt-Disney-Company, FOX oder NBCUniversal. Dumm nur, dass sich die Inhalte auf Hulu lediglich für US-amerikanische IP-Aderessen zugänglich sind. Aber schließlich ist allgemein bekannt, dass solche Hindernisse im Internet nur zu existieren scheinen, um einen Weg zu finden sie zu umgehen und diesen wiederum im Internet zur freien Verfügung zu stellen. Der Grund, dass das Portal der großen weiten Welt der Film- und Serienliebhaber nicht zur Verfügung steht, sondern eben nur der amerikanischen, liegt an den Lizenzen für die Filme und Serien, die an die Sender weltweit vergeben werden. Eben diesen Sendern wollen die Anbieter von Hulu nicht in die Quere kommen.

Doch zurück zum deutschen Markt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts und die Mängel, die die Begründung des Urteils aufweisen, zeigt zumindest wieder einmal eines: Die Hüter des Rechts scheinen nach wie vor Probleme zu haben, die Gesetzeslandschaft richtig auf das Internet anzuwenden und auch anzupassen. Was das Düsseldorfer Urteil für die ganz ähnliche Plattform Germany’s Gold von ARD und ZDF, die eigentlich Ende des Jahres online gehen soll, bedeutet, wird sich zeigen. RTL und ProSiebenSat.1 bezeichnen das Urteil jedenfalls als eine Entscheidung gegen die deutsche Medienwirtschaft. Ob die beiden Sender gegen das Urteil vorgehen wollen, blieb zunächst noch offen.

Foto: flickr/Funky64 (www.lucarossato.com) (CC BY-NC-ND 2.0), flickr/sugu (CC BY-NC-ND 2.0)

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