Verführerisch einfach und ein bisschen ‚evil‘

von Jelena Hauß

Eine Veränderung und zwei Sichtweisen, die unterschiedlicher kaum sein könnten: „Datenschutz bleibt höchste Priorität“, sagt Google.Google will User komplett überwachen“, schreibt Andreas Müller auf netzpolitik.org. Der Internetkonzern ändert zum 1. März 2012 die Geschäftsbedingungen für alle seine Dienste und wird hierbei erwartungsgemäß von der Netzpolitik-Community genau beobachtet. Doch auch für nicht interessierte Mediennutzer sind die Veränderungen relevant, ist es doch heute kaum möglich, sich ohne Google im Netz zu bewegen. Welche Inhalte und welche Vor- und Nachteile diese neuen Geschäftsbedingungen mit sich bringen, soll der folgende Überblick klären.

Einfacher ist besser!

In diesen Tagen „bewirbt“ Google massiv die neue Geschäftsgrundlage: Auf jeder Suchmaschinenseite und bei allen anderen Diensten finden sich Hinweise, Gmail-Nutzer bekamen sogar eine der seltenen Mails direkt vom Konzern. Wer angebotenen Link folgt, um „Mehr erfahren“ zu können, findet in ansprechendem Look die wichtigsten Argumente (und Neuerungen) für die geänderte Geschäftsgrundlage: „Die mehr als 60 verschiedenen Datenschutzbestimmungen für die unterschiedlichen Google-Produkte werden durch eine zentrale, kompaktere und verständlichere Version ersetzt. Wir möchten Ihnen eine unkomplizierte und intuitive Nutzung der Google-Produkte bieten“, liest man dort. Auch eines seiner charmanten Videos bietet der Konzern zur Erklärung an. In dessen zweiter Hälfte wird klar, welches Interesse vermutlich im Mittelpunkt der Neuerungen steht: Es werden die Nutzerdaten einzelner (eingeloggter) Personen über alle Dienste hinweg gebündelt, unabhängig davon, welches Endgerät genutzt wird. Genau diese Tatsache erklärt die harsche Kritik von netzpolitik.org oder auch einen Tweet, in dem es heißt: „‘Be Evil‘ is a simplified and easier to understand version of ‚Don’t be Evil‘“.

Ist einfacher besser?

Ein wichtiges deutsches Onlinemedium schlägt jedoch zunächst andere Töne an: „[U]nbestreitbar Vorteile“ sieht heise online in den neuen Geschäftsbedingungen, böten diese tatsächlich alle Informationen gebündelt an einem Ort, zudem seien diese einfacher zu verstehen als bisher. Golem.de betont zudem, dass viele Dienste weiterhin ohne Anmeldung genutzt werden können, wie etwa die Suchmaschine oder das Kartenmaterial, und, dass personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Die aus der Datenverknüpfung entstehenden Angebote können für den Einzelnen tatsächlich einen Mehrwert bieten – gerade für jene, die sich um die Privatheit ihrer Daten nicht sorgen. Denn: je mehr Google über den Einzelnen weiß, desto passgenauer können Routineaufgaben unterstützt oder passgenaue Angebote offeriert werden.

Jedoch mehren sich im Netz vor allem kritische Stimmen: Zunächst stehen Befürchtungen im Raum, die stets im selben Atemzug wie die Idee der Personalisierung genannt werden; die Filter Bubble kann hier wohl als bekannteste Kritik des vergangenen Jahres genannt werden. Abseits dieser Gefahr der Hoheit über Wirklichkeitskonstruktionen drohen jedoch viel größere Gefahren, im Extremfall sogar Lebensgefahr, wie Zeit Online thematisiert: Im Netzwerk Google+ müssen sich Nutzer mit Klarnamen anmelden. Durch die Protokollierung von Nutzerverhalten und Aufenthaltsorten über alle Dienste hinweg können so beispielsweise Dissidenten in totalitären Staaten in ernsthafte Schwierigkeiten bekommen, wenn ihre Daten in falsche Hände geraten.

Juristisch alles andere als eindeutig

Eine interessante Analyse aus juristischer Sicht bietet Thomas Stadler vom Blog Internet Law. Er belegt auf Basis der Texte von Google, dass das Unternehmen tatsächlich sicherstellt, dass das Nutzerverhalten umfassend protokolliert werden darf. Gleichzeitig zweifelt er jedoch einzelne Passagen an, die im Konflikt zum deutschen Telemediengesetz (TMG) stehen könnten. Schließlich verweist er auf ein grundsätzliches Problem, das so etwa auch für Facebook gilt: „Die Datenverarbeitungsprozesse die bei einem Unternehmen wie Google anfallen, das verschiedenste Services (Suchmaschine, soziales Netzwerk, E-Mail-Dienst, Werbeplattform, Statistik-Tools etc.) anbietet, lassen sich über das Prinzip der informierten Einwilligung nicht mehr abbilden, weil dafür das Informationsdefizit des Nutzers gegenüber dem Anbieter zu groß ist.“ Derweil haben die Datenschutzbeauftragten der EU noch kein abschließendes Urteil gefällt. Sie baten gar Google um Aufschub der Einführungsfrist, um die neue Geschäftsgrundlage eingehend prüfen zu können – wozu das Unternehmen jedoch keinen Anlass sieht. Es bleibt zu hoffen, dass die Brüsseler Experten ebenso wie Thomas Stadler genau hinschauen und handeln – wobei er selbst in seinem oben zitierten Artikel Zweifel über das tatsächliche Eingreifen der EU äußert.

Nutzerdaten als Wettbewerbsvorteil

Ein anderer Blogger nennt die Neuerungen einen „Paukenschlag“, mit dem Google frühere Prinzipien über Bord wirft: Habe man sich zu anderen gegen Zeiten die nun kritisierte Verknüpfung ausgesprochen, beschreite Google jetzt neue Pfade. Zeit Online gibt einen Einblick, warum dieser Richtungswechsel notwendig wurde: Es könnte dem Hauptgeschäft des Konzerns, den Anzeigen, neuen Aufwind geben und höhere Preise für Werbeflächen rechtfertigen. Und so sind die neuen Geschäftsbedingungen auch ein Indikator für das Internet zu Beginn des Jahres 2012: Dort wird der Kampf um Nutzer, ihre Daten und damit zusammenhängende Verdienstchancen immer entschlossener geführt. So bringt Google sein Netzwerk „+“, den wohl einzigen ernst zu nehmenden Konkurrenten zum Giganten Facebook, auch durch die neuen Geschäftsbedingungen in eine bessere Position.

Der Onlineprotest gegen SOPA und ACTA in den vergangenen Wochen hat gezeigt, dass sich im Web tatsächlich auch Bewegungen hinsichtlich netzpolitischer Themen bilden können. Es bleibt zu hoffen, dass die Nutzer auch zunehmend für das Gebaren Googles sensibilisiert werden und so Veränderungen erwirken können. So lange gibt es für die Nutzer jedoch nur zwei Möglichkeiten: Akzeptieren, was da kommen möge – oder sich abmelden vor dem 1. März.

 

Foto: flickr/surrealpenguin (CC BY-SA 2.0)

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